Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Solarstromkönig GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Am Ring 4, 26683 Saterland
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRB 219637
EUID
DEP3210.HRB219637
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cloppenburg
Aktenzeichen
9 IN 87/24
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Malte Köster
Adresse
Pariser Straße 6 A, 49377 Vechta
Telefon
+49 4441 91498-167
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
18.07.2024 , 11:13 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Installation und der Handel mit Solarstromanlagen und Stromspeicheranlagen nebst Zubehör, sowie die Beratung hierzu.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der Solarstromkönig GmbH ist am 18.07.2024 um 11:13 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Malte Köster bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Rechtsmittel können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 87/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Solarstromkönig GmbH, Am Ring 4, 26683 Saterland (AG Oldenburg, HRB 219637), vertr. d.: Roman König, Am Ring 4, 26683 Saterland, (Geschäftsführer), ist am 18.07.2024 um 11.13 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet wor…
9 IN 87/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Solarstromkönig GmbH, Am Ring 4, 26683 Saterland (AG Oldenburg, HRB 219637), vertr. d.: Roman König, Am Ring 4, 26683 Saterland, (Geschäftsführer), ist am 18.07.2024 um 11.13 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, Pariser Straße 6 A, 49377 Vechta, Tel.: +49 4441 91498-167, Fax: +49 4441 91498-100, E-Mail: info@willmerkoester.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 18.07.2024
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