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Die Planung, Errichtung und der Verkauf von Photovoltaikanlagen.
Das Amtsgericht Paderborn hat am 27.05.2026 um 10:45 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Solarwerker GmbH vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Oliver Ehrhardt bestellt worden. Die Schuldnerin ist gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über Vermögensgegenstände verfügen. Den Drittschuldnern ist die Zahlung an die Schuldnerin untersagt; der vorläufige Verwalter ist ermächtigt, Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
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