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Insolvenzprofil
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solibro GmbH ist eröffnet. Das zuständige Gericht hat die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin hatten zunächst die Möglichkeit, bis zum 12.09.2025 den zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht zu widersprechen. In einer späteren Bekanntmachung wurde diese Widerspruchsfrist auf den 30.10.2025 verlängert. Eventuell eingehende Widersprüche konnten bis zum Ablauf der jeweiligen Frist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau eingesehen werden. Die Anmeldeunterlagen lagen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in den Büroräumen des Insolvenzverwalters zur Einsicht aus. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Originalbekanntmachung
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