Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SOLLER Management GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 156153
EUID
DEK1101.HRB156153
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
532 IN 5/22
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Tim Beyer
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung
15.04.2026
Anhörung Schlussrechnung
20.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SOLLER Management GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Bremen hat am 15.04.2026 die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tim Beyer festgesetzt. Als Berechnungsgrundlage für die Vergütung wurde ein Wert von 37.229,83 Euro ermittelt. Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält 25 % des Berechnungswertes zuzüglich angemessener Zuschläge von insgesamt 50 % aufgrund der Komplexität, der Konzernverflechtungen, Sanierungsbemühungen und der Befassung mit Arbeitnehmerangelegenheiten bei 23 Arbeitnehmern. Zudem wurden Auslagen pauschal abgerechnet. Parallel dazu liegt die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters zur Einsicht aus. Die Anhörung der Verfahrensbeteiligten zur Schlussrechnung erfolgt im schriftlichen Verfahren am 20.05.2026. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung zu erheben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 15.04.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 532 IN 5/22
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
SOLLER Management GmbH, Große Brunnenstraße 116, 22763 Hamburg (AG Hamburg, HRB 156153),
vertreten durch:
1. Fabian Alexander Ahrens, Papenkamp 33, 22607 Hamb…
Amtsgericht Bremen 15.04.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 532 IN 5/22
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
SOLLER Management GmbH, Große Brunnenstraße 116, 22763 Hamburg (AG Hamburg, HRB 156153),
vertreten durch:
1. Fabian Alexander Ahrens, Papenkamp 33, 22607 Hamburg, (Geschäftsführer),
2. Jan Felix Topp, Hohenzollernring 94, WNr. 3, 22763 Hamburg, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tim Beyer festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich nach dem Wert der während der vorläufigen Insolvenzverwaltung verwalteten Vermögensmasse einschließlich der mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenstände, wenn sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hatte.
Als Berechnungsgrundlage ergibt sich demgemäß ein Betrag i. H. v. € 37.229,83. Der Regelsatz der Insolvenzverwaltervergütung (= Berechnungswert) gem. §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 2 Abs. 1 InsVV beträgt € *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt).
Im Normalfall erhält der vorläufige Insolvenzverwalter 25 % des Berechnungswertes, § 63 Abs.3 InsO. Hier wurden gemäß §§ 10, 3 Abs. 1 InsVV zusätzlich Zuschläge von insgesamt 50 % geltend gemacht, die für angemessen erachtet werden, und zwar für die Komplexität aufgrund der Konzernverflechtungen in diesem Verfahren sowie Sanierungsbemühungen und der erheblichen Befassung im Zusammenhang mit Arbeitnehmerangelegenheiten bei 23 Arbeitnehmern.
Nach seiner Wahl kann vorläufige Insolvenzverwalter gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz von 15 % der Vergütung geltend machen, höchstens jedoch € 350,00 je angefangenen Monat der Dauer der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Die Auslagen wurden richtig berechnet.
Die Vergütung war ebenso wie die Auslagen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer (§§ 10, 7 InsVV) antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Insolvenzverwalter, der Schuldnerin und jedem Insolvenzgläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
532 IN 5/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SOLLER Management GmbH, Große Brunnenstraße 116, 22763 Hamburg (AG Hamburg, HRB 156153), vertr. d.: 1. Fabian Alexander Ahrens, Papenkamp 33, 22607 Hamburg, (Geschäftsführer), 2. Jan Felix Topp, Hohenzollernring 94, WNr. 3, 22763 Hamburg, (Geschäftsführer), l…
532 IN 5/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SOLLER Management GmbH, Große Brunnenstraße 116, 22763 Hamburg (AG Hamburg, HRB 156153), vertr. d.: 1. Fabian Alexander Ahrens, Papenkamp 33, 22607 Hamburg, (Geschäftsführer), 2. Jan Felix Topp, Hohenzollernring 94, WNr. 3, 22763 Hamburg, (Geschäftsführer), liegt die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tim Beyer zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) aus. Die Anhörung der Verfahrensbeteiligten erfolgt im schriftlichen Verfahren am 20.05.2026. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters zu erheben.
Amtsgericht Bremen, 15.04.2026
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