Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Sono Motors GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Waldmeisterstraße 93, 80935 München
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 224131
EUID
DED2601V.HRB224131
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
509 IN 1957/26
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Marlene Scheinert
Adresse
Radlkoferstraße 2, 81373 München
Telefon
+49(89)858963-3
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
29.05.2026 , 10:10 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Design, Entwicklung, Herstellung und Produktion durch Dritte, Verkauf von elektrischen Fahrzeugen, einschließlich Solartechnologie, sowie von Produkten im Zusammenhang mit der (Elektro-)Mobilität, insbesondere Wallboxen; Design, Entwicklung, Herstellung und Produktion (durch Dritte), Integration und Lizenzierung von Solartechnologie für Fahrzeuge, Mobilitätsanwendungen, Mobilitäts- und Verbraucherprodukte; Design, Entwicklung, Lizenzierung und Betrieb von softwarebasierten Mobilitätsservices; Vermittlung von Carsharing mit Privatfahrzeugen sowie Entwicklung elektronischer Anwendungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sono Motors GmbH (Waldmeisterstraße 93, 80935 München) ist die Anordnung vorläufiger Maßnahmen erfolgt. Am 29.05.2026 um 10:10 Uhr wurde zur Sicherung des Schuldnervermögens die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Rechtsanwältin Marlene Scheinert als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt. Zudem ist eine Anordnung enthalten, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind. Ein späterer Beschluss vom 02.06.2026 berichtigte die Anschrift der Schuldnerin auf Waldmeisterstraße 93.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1513 IN 1350/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sono Motors GmbH, Waldmeisterstraße 76, 80935 München, vertreten durch die Geschäftsführer Christians Jona, Hahn Laurin, Kiedel Torsten und Volmer Markus
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 224131
- Schuldnerin -
Verfahr…
1513 IN 1350/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sono Motors GmbH, Waldmeisterstraße 76, 80935 München, vertreten durch die Geschäftsführer Christians Jona, Hahn Laurin, Kiedel Torsten und Volmer Markus
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 224131
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dentons Europe (Germany) GmbH & Co. KG, Rechtsanwälte Steuerberater, Markgrafenstraße 33, 10117 Berlin
|
Das Verfahren wird nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans zum 29.02.2024 aufgehoben.
Die Erfüllung des Insolvenzplans wird überwacht gem. § 260 Abs. 2 InsO.
Das Amt des Sachwalters besteht insoweit fort (§ 261 Abs. 1 S. 2 InsO).
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 26.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
509 IN 1957/26
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
Sono Motors GmbH, Waldmeisterstraße 76, 80935 München, vertreten durch die Geschäftsführer Azhar Denis und Schiermeister Jan
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 224131
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das e…
509 IN 1957/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Sono Motors GmbH, Waldmeisterstraße 76, 80935 München, vertreten durch die Geschäftsführer Azhar Denis und Schiermeister Jan
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 224131
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 29.05.2026 um 10:10 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Marlene Scheinert, Radlkoferstraße 2, 81373 München, Telefon: +49(89)858963-3, Telefax: +49(89)858963-445.
Es wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 29.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1509 IN 1957/26
In dem Verfahren über den Antrag d.
Sono Motors GmbH, Waldmeisterstraße 93, 80935 München, vertreten durch die Geschäftsfüh-
rer Azhar Denis und Schiermeister Jan
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 224131
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das …
1509 IN 1957/26
In dem Verfahren über den Antrag d.
Sono Motors GmbH, Waldmeisterstraße 93, 80935 München, vertreten durch die Geschäftsfüh-
rer Azhar Denis und Schiermeister Jan
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 224131
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Der Beschluss des Amtsgerichts München vom 29.05.2026 wird
im Rubrum wie folgt berichtigt:
Die Anschrift der Schuldnerin lautet richtig: Waldmeisterstraße 93.
Gründe:
Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 02.06.2026
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