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Insolvenzprofil
SOS 24 Transporte und Logistik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Mittelstraße 9, 40789 Monheim am Rhein
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 98229
EUID
DER1101.HRB98229
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
500 IN 38/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Antragseingang
13.02.2024
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
18.06.2024 , 13:30 Uhr
Eröffnung des Insolvenzverfahrens
06.09.2024 , 17:32 Uhr
Forderungsanmeldefrist
18.10.2024
Prüfungstermin
08.11.2024
Anzeige Masseunzulänglichkeit
31.03.2025
Prüfungsstichtag
12.06.2025
Gegenstand des Unternehmens
Transporte bis zu 3,5 Tonnen und Nationale Transporte über 3,5 Tonnen; Vermietung von Transportern, Personenkraftwagen und Motorrädern.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SOS 24 Transporte und Logistik GmbH ist am 18.06.2024 durch das Amtsgericht Düsseldorf eröffnet worden. Im Rahmen der vorläufigen Maßnahmen wurde Rechtsanwältin Sinja Schlotter zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt, die über Verfügungen des Schuldners entscheidet und Forderungen einzieht. Das Verfahren ist weiterhin anhängig; es wurden keine Anordnungen zur Aufhebung oder Einstellung getroffen. Im weiteren Verlauf wurde für nachträglich angemeldete Forderungen ein schriftliches Prüfverfahren angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag auf den 12.06.2025 festgelegt wurde. Zudem ist am 31.03.2025 die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SOS 24 Transporte und Logistik GmbH wurde am 06.09.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Grundlage war ein Gläubigerantrag vom 13.02.2024. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin war bereits am 18.06.2024 Rechtsanwältin Sinja Schlotter bestellt worden, die …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SOS 24 Transporte und Logistik GmbH wurde am 06.09.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Grundlage war ein Gläubigerantrag vom 13.02.2024. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin war bereits am 18.06.2024 Rechtsanwältin Sinja Schlotter bestellt worden, die nun auch zur endgültigen Insolvenzverwalterin ernannt wurde. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endete am 18.10.2024. Der Prüfungstermin, der zugleich der Termin der ersten Gläubigerversammlung war, fand am 08.11.2024 statt. Am 31.03.2025 ging bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin ein, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Ein weiterer Prüfungsstichtag für nachträglich angemeldete Forderungen ist der 12.06.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 38/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 98229 eingetragenen SOS 24 Transporte und Logistik GmbH, Mittelstr. 9, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oguzha…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 38/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 98229 eingetragenen SOS 24 Transporte und Logistik GmbH, Mittelstr. 9, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oguzhan Yildiz,
ist am 18.06.2024, um 13:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Sinja Schlotter, Königsallee 98 a, 40215 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
500 IN 38/24
Amtsgericht Düsseldorf, 18.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 38/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 98229 eingetragenen SOS 24 Transporte und Logistik GmbH, Mittelstr. 9, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oguzhan Yildiz, …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 38/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 98229 eingetragenen SOS 24 Transporte und Logistik GmbH, Mittelstr. 9, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oguzhan Yildiz, Julius-Birk-Str. 15, 47169 Duisburg
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 12.06.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.
500 IN 38/24
Amtsgericht Düsseldorf, 08.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 38/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 98229 eingetragenen SOS 24 Transporte und Logistik GmbH, Mittelstr. 9, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oguzhan Yildiz,
…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 38/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 98229 eingetragenen SOS 24 Transporte und Logistik GmbH, Mittelstr. 9, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oguzhan Yildiz,
ist am 31.03.2025 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
500 IN 38/24
Amtsgericht Düsseldorf, 03.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 38/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 98229 eingetragenen SOS 24 Transporte und Logistik GmbH, Mittelstr. 9, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oguzhan Yildiz,
wird wegen Zahlungsunfähig…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 38/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 98229 eingetragenen SOS 24 Transporte und Logistik GmbH, Mittelstr. 9, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oguzhan Yildiz,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 06.09.2024, um 17:32 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 13.02.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Sinja Schlotter, Königsallee 98 a, 40215 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 08.11.2024.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 25.10.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
500 IN 38/24
Düsseldorf, 06.09.2024
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