Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SOZ Magdeburg, Sudenburger Operationszentrum GmbH & Co.KG wurde vom Amtsgericht Magdeburg aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor hatte der Insolvenzverwalter mitgeteilt, dass die Kosten sowie die Forderungen gemäß § 38 InsO in voller Höhe befriedigt werden können. Gläubiger wurden aufgefordert, nachträgliche und nachrangige Forderungen bis zum 11.03.2024 anzumelden. Ein Prüfungstermin für Forderungen war am 18.03.2024 angesetzt. Später wurde ein weiterer Prüftermin für nachträglich angemeldete Forderungen bestimmt, wobei die Widerspruchsfrist am 01.10.2025 endete. Der Schlusstermin wurde auf den 10.12.2025 festgelegt, wofür ein Verteilungsbetrag von 101.280,37 EUR zur Verfügung stand. Die Summe der anerkannten Forderungen belief sich auf 869.208,05 EUR. Die Vergütung des Verwalters wurde durch Beschluss festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SOZ Magdeburg, Sudenburger Operationszentrum GmbH & Co.KG, Otto-von-Guericke-Straße 65, 39104 Magdeburg (AG Stendal, HRA 2176), vertr. d.: 1. ISA Asset Management GmbH, Otto-von-Guericke-Straße 65, 39104 Magdeburg, (persönlich haftender Gesellschafter)…
Amtsgericht Magdeburg: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SOZ Magdeburg, Sudenburger Operationszentrum GmbH & Co.KG, Otto-von-Guericke-Straße 65, 39104 Magdeburg (AG Stendal, HRA 2176), vertr. d.: 1. ISA Asset Management GmbH, Otto-von-Guericke-Straße 65, 39104 Magdeburg, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Claudia Adam, (Geschäftsführerin), 1.2. Thomas Lonsdorfer, (Geschäftsführer), ist gemäß § 200 InsO aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
- 340 IN 74/23 (361) - (17.02.2026)
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340 IN 74/23 (361): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SOZ Magdeburg, Sudenburger Operationszentrum GmbH & Co.KG, Otto-von-Guericke-Straße 65, 39104 Magdeburg (AG Stendal, HRA 2176), vertr. d.: 1. ISA Asset Management GmbH, Otto-von-Guericke-Straße 65, 39104 Magdeburg, (persönlich haftender Gesellschafter)…
340 IN 74/23 (361): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SOZ Magdeburg, Sudenburger Operationszentrum GmbH & Co.KG, Otto-von-Guericke-Straße 65, 39104 Magdeburg (AG Stendal, HRA 2176), vertr. d.: 1. ISA Asset Management GmbH, Otto-von-Guericke-Straße 65, 39104 Magdeburg, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Claudia Adam, (Geschäftsführerin), 1.2. Thomas Lonsdorfer, (Geschäftsführer),
hat der Insolvenzverwalter, Dipl.-Wirtsch.jur. Lars Rühmland, Klausenerstraße 24, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/6286260, Fax: 0391/6286266, E-Mail: magdeburg@insolvenzverwaltungen.de, Internet: www.insolvenzverwaltungen.de, mitgeteilt, dass die Kosten des Verfahrens sowie die angemeldeten und festgestellten Forderungen gemäß § 38 InsO in voller Höhe befriedigt werden können.
Die Gläubiger werden deshalb aufgefordert:
a) nachträgliche Forderungen (§ 38 InsO) sowie nachträgliche Änderungen bereits angemeldeter Forderungen anzumelden bis zum 11.03.2024,
b) nachrangige Forderungen (§ 39 InsO) unter Hinweis auf den Nachrang und die Rangstelle bei dem Verwalter schriftlich in zwei Stücken unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderungen bestehenden Unterlagen anzumelden bis zum 11.03.2024,
c) dem Verwalter mitzuteilen, ob und ggf. welche Sicherungsrechte für die angemeldeten Forderungen an beweglichen Sachen oder Rechten bestehen und in Anspruch genommen werden. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind genau zu bezeichnen.
Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Es wird das schriftliche Verfahren angeordnet.
Die Forderungen werden am 18.03.2024 geprüft.
Der Treuhänder wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen beauftragt.
Die Tabelle, die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Magdeburg, 29.01.2024
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340 IN 74/23 (361): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SOZ Magdeburg, Sudenburger Operationszentrum GmbH & Co.KG, Otto-von-Guericke-Straße 65, 39104 Magdeburg (AG Stendal, HRA 2176), vertr. d.: 1. ISA Asset Management GmbH, Otto-von-Guericke-Straße 65, 39104 Magdeburg, (persönlich haftender Gesellschafter)…
340 IN 74/23 (361): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SOZ Magdeburg, Sudenburger Operationszentrum GmbH & Co.KG, Otto-von-Guericke-Straße 65, 39104 Magdeburg (AG Stendal, HRA 2176), vertr. d.: 1. ISA Asset Management GmbH, Otto-von-Guericke-Straße 65, 39104 Magdeburg, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Claudia Adam, (Geschäftsführerin), 1.2. Thomas Lonsdorfer, (Geschäftsführer), ist das schriftliche Verfahren angeordnet. Zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen sowie nachträglicher Änderungen bereits angemeldeter Forderungen wird ein besonderer Prüftermin bestimmt. Die Widerspruchsfrist endet am 01.10.2025. Die Tabelle, die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Amtsgericht Magdeburg, 18.07.2025
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Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren SOZ Magdeburg, Sudenburger Operationszentrum GmbH & Co.KG, Otto-von-Guericke-Straße 65, 39104 Magdeburg (AG Stendal, HRA 2176), vertr. d.: 1. ISA Asset Management GmbH, Otto-von-Guericke-Straße 65, 39104 Magdeburg, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. C…
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren SOZ Magdeburg, Sudenburger Operationszentrum GmbH & Co.KG, Otto-von-Guericke-Straße 65, 39104 Magdeburg (AG Stendal, HRA 2176), vertr. d.: 1. ISA Asset Management GmbH, Otto-von-Guericke-Straße 65, 39104 Magdeburg, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Claudia Adam, (Geschäftsführerin), 1.2. Thomas Lonsdorfer, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet angesehen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
- 340 IN 74/23 (361) - (16.07.2025)
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Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren SOZ Magdeburg, Sudenburger Operationszentrum GmbH & Co.KG, Otto-von-Guericke-Straße 65, 39104 Magdeburg (AG Stendal, HRA 2176), vertr. d.: 1. ISA Asset Management GmbH, Otto-von-Guericke-Straße 65, 39104 Magdeburg, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. C…
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren SOZ Magdeburg, Sudenburger Operationszentrum GmbH & Co.KG, Otto-von-Guericke-Straße 65, 39104 Magdeburg (AG Stendal, HRA 2176), vertr. d.: 1. ISA Asset Management GmbH, Otto-von-Guericke-Straße 65, 39104 Magdeburg, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Claudia Adam, (Geschäftsführerin), 1.2. Thomas Lonsdorfer, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die a) Abnahme der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, c) Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse, d) Prüfungstermin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, erfolgt im schriftlichen Verfahren. Als Zeitpunkt, der dem Schlusstermin entspricht, wird der 10.12.2025 bestimmt. Schlussbericht, Schlussrechnung und Schlussverzeichnis liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme aus. Die Summe der anerkannten Forderungen beträgt nach Anzeige des Insolvenzverwalters 869.208,05 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag in Höhe von 101.280,37 EUR zur Verfügung. Auf die Ausschlussfristen und Wirkungen der §§ 189, 190 Insolvenzordnung wird ausdrücklich hingewiesen. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
- 340 IN 74/23 (361) - (27.10.2025)
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Geschäfts-Nr.: 340 IN 74/23 (361). In dem Insolvenzverfahren SOZ Magdeburg, Sudenburger Operationszentrum GmbH & Co.KG, Otto-von-Guericke-Straße 65, 39104 Magdeburg (AG Stendal, HRA 2176), vertr. d.: 1. ISA Asset Management GmbH, Otto-von-Guericke-Straße 65, 39104 Magdeburg, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr…
Geschäfts-Nr.: 340 IN 74/23 (361). In dem Insolvenzverfahren SOZ Magdeburg, Sudenburger Operationszentrum GmbH & Co.KG, Otto-von-Guericke-Straße 65, 39104 Magdeburg (AG Stendal, HRA 2176), vertr. d.: 1. ISA Asset Management GmbH, Otto-von-Guericke-Straße 65, 39104 Magdeburg, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Claudia Adam, (Geschäftsführerin), 1.2. Thomas Lonsdorfer, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet angesehen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
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