Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SpainStyle Deutschland GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 144951
EUID
DEK1101.HRB144951
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67h IN 208/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
27.05.2025 , 10:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Baustoffen, insbesondere mit spanischen Wand- und Bodenbelägen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SpainStyle Deutschland GmbH ist anhängig. Am 25.03.2024 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Das Amtsgericht Hamburg hat am 16.04.2025 einen Termin für eine Gläubigerversammlung bestimmt, um über einen Vergleich zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Geschäftsführer der Schuldnerin zu beschließen. Im Rahmen dieses Vergleichs zahlt der Geschäftsführer zur Abgeltung aller Ansprüche gegen ihn 20.000,00 Euro zur Masse. Die Gläubigerversammlung findet am 27.05.2025 um 10:30 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg statt. Bei Beschlussunfähigkeit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 208/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 144951 eingetragenen SpainStyle Deutschland GmbH, Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jose Antonio Sanchez Zaragoza
…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 208/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 144951 eingetragenen SpainStyle Deutschland GmbH, Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jose Antonio Sanchez Zaragoza
ist am 25.03.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
67h IN 208/22
Amtsgericht Hamburg, 26.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 208/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 144951 eingetragenen SpainStyle Deutschland GmbH, Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jose Antonio Sanchez Zaragoza,…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 208/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 144951 eingetragenen SpainStyle Deutschland GmbH, Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jose Antonio Sanchez Zaragoza,
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über den Vergleich vom 25.03./04.04.2025 zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Geschäftsführer der Schuldnerin Herrn Sanchez Zaragoza, mit dem dieser zur Abgeltung aller Ansprüche gegen ihn 20.000,00 Euro zur Masse zahlt,
bestimmt auf
Dienstag, 27.05.2025, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67h IN 208/22
Amtsgericht Hamburg, 16.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 208/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 144951 eingetragenen SpainStyle Deutschland GmbH, Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jose Antonio Sanchez Zaragoza,…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 208/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 144951 eingetragenen SpainStyle Deutschland GmbH, Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jose Antonio Sanchez Zaragoza,
wird Termin für eine Gläubigerversammlung
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Verwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs vom 05.06/29.08.2024 mit Herrn Jose Antonio Sanchez Zaragoza zur abschließenden Erledigung der noch ausstehenden Forderung gegen ihn.
bestimmt auf
Dienstag, 29.10.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).
67h IN 208/22
Amtsgericht Hamburg, 30.09.2024
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