Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spille GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Malte Köster ist bestellt. Im schriftlichen Verfahren wurde ein besonderer Prüfungs- und Schlusstermin für den 29.08.2024 bestimmt. Bis zu diesem Termin können Einwendungen gegen die Schlussrechnung, das Schlussverzeichnis sowie gegen die eventuelle Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit erhoben werden. Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist nachgemeldeten Forderungen widersprechen. Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen angefochten werden. Der verfügbare Massebestand beträgt 73.302,75 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 245.577,27 EUR zu berücksichtigen. Die Vergütung des Insolvenzverwalters wurde unter Einbeziehung von Zuschlägen für Mehraufwand festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
522 IN 1/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spille GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, früher: II. Hüllenweg 23, 26676 Barßel (AG Bremen, HRB 34318 HB), vertr. d.: Joachim Schäfer, Eichenallee 8 A, 26676 Barßel, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer…
522 IN 1/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spille GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, früher: II. Hüllenweg 23, 26676 Barßel (AG Bremen, HRB 34318 HB), vertr. d.: Joachim Schäfer, Eichenallee 8 A, 26676 Barßel, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 29.08.2024.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, das Schlussverzeichnis sowie gegen die eventuelle Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO zu erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 11.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 11.06.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 522 IN 1/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Spille GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, früher: II. Hüllenweg 23, 26676 Barßel (AG Bremen, HRB 34318 HB),
vertreten durch:
Joachim Schäfer, Eichenal…
Amtsgericht Bremen 11.06.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 522 IN 1/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Spille GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, früher: II. Hüllenweg 23, 26676 Barßel (AG Bremen, HRB 34318 HB),
vertreten durch:
Joachim Schäfer, Eichenallee 8 A, 26676 Barßel, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Malte Köster festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Diese beträgt 719.521,84 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt).
III.
Es wurden gemäß § 3 Abs. 1 InsVV zusätzliche Zuschläge von insgesamt 60% geltend gemacht, die für angemessen erachtet wurden und zwar
-20% für den Mehraufwand im Zuge der Betriebsabwicklung. Entsprechende Tätigkeiten des Insolvenzverwalters umfassten insbesondere den umfangreichen Einzug von nahezu 300 Einzelforderungen.
-20% für die Mehrarbeit im Zusammenhang mit konzernrechtlichen Verflechtungen der Schuldnerin und der Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten, welche einen erheblichen Teil der Tätigkeiten des Insolvenzverwalters darstellten.
-20% für den Mehraufwand im Rahmen des Arbeitnehmerbereichs, insbesondere auch hinsichtlich der innerhalb der Unternehmensgruppe überschneidenden Fragestellungen und dem damit verbundenen Mehraufwand.
Auf die Ausführungen des Insolvenzverwalters in seinem Vergütungsantrag vom 31.08.2022, sowie den ergänzenden Ausführungen vom 06.05.2024 wird insoweit Bezug genommen.
Im Rahmen der Gesamtbetrachtung werden geltend gemachte Zuschläge in Höhe von
60% auf die Regelvergütung unter Einbeziehung vergütungsrechtlicher Delegationen für die geleisteten Tätigkeiten des Insolvenzverwalters als angemessen angesehen.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
522 IN 1/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spille GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, früher: II. Hüllenweg 23, 26676 Barßel (AG Bremen, HRB 34318 HB), vertr. d.: Joachim Schäfer, Eichenallee 8 A, 26676 Barßel, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis i…
522 IN 1/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spille GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, früher: II. Hüllenweg 23, 26676 Barßel (AG Bremen, HRB 34318 HB), vertr. d.: Joachim Schäfer, Eichenallee 8 A, 26676 Barßel, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, Katharinenstr. 5, 28195 Bremen, Tel.: 0421 / 32 27 39 0, Fax: 0421 / 32 27 39 200, Internet: www.willmerkoester.de hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 73.302,75 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 245.577,27 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bremen, 29.07.2024
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