Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SpinDiag GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Engesserstraße 4a, 79108 Freiburg im Breisgau
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 714527
EUID
DEB8536.HRB714527
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
58 IN 362/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Gesa Pantaleon gen. Stemberg
Adresse
Rieselfeldallee 1, 79111 Freiburg i.Br.
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
30.07.2024
Forderungsanmeldefrist
22.11.2024
Widerspruchsfrist
03.03.2025
Einwendungsfrist
24.07.2025
Widerspruchsfrist
01.10.2025
Forderungsanmeldefrist
10.10.2025
Widerspruchsfrist
11.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung, die Fertigung, der Betrieb und die Vermarktung von medizintechnischen Geräten und Verfahren aller Art, insbesondere von automatisierten diagnostischen Systemen für das Testen von Patienten auf Krankheitserreger, beispielsweise in Krankenhäusern und anderen dezentralen Diagnose-Situationen wie Notfallaufnahmen, sonstigen Krankenhaus-Aufnahmen, Laboren, bei niedergelassenen Ärzten, Krankentransporten und anderen Einsatzorten, wo das Testen von Patienten auf Krankheitserreger mit automatisierten diagnostischen Systemen sinnvoll ist.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SpinDiag GmbH ist die Insolvenzverwalterin Dr. Gesa Pantaleon gen. Stemberg bestellt. Im Verfahren sind verschiedene Vorgänge dokumentiert: Die Vergütung und Auslagen des Mitglieds des vorläufigen bzw. Gläubigerausschusses (Bundesagentur für Arbeit) wurden bereits festgesetzt. Ein Antrag der Insolvenzverwalterin zur Zustimmung der Gläubigerversammlung bezüglich der Einlegung einer Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Ansbach (Az. 2 O 650/24 Ins) vom 04.07.2025 im Rechtsstreit gegen die Gebhardt Holding GmbH wurde mittels schriftlichem Verfahren eingeleitet; Einwendungen hiergegen sind bis zum 24.07.2025 möglich. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) für die Tabellenblätter 119-123 erfolgt im schriftlichen Verfahren, wobei die Widerspruchsfrist für diese Forderungen bis zum 01.10.2025 läuft. Eine weitere Prüfung von Forderungen (Tabellenblatt 123-125) ist ebenfalls im schriftlichen Verfahren vorgesehen, mit einer Widerspruchsfrist bis zum 11.05.2026.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SpinDiag GmbH ist eröffnet. Die Schuldnerin wird durch Geschäftsführer Dr. Daniel Leonhard Mark vertreten. Rechtsanwältin Dr. Gesa Pantaleon gen. Stemberg ist als Insolvenzverwalterin bestellt. Im Verfahrensverlauf wurden mehrere Phasen der Forderungsprüfung durchgeführt. Zu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SpinDiag GmbH ist eröffnet. Die Schuldnerin wird durch Geschäftsführer Dr. Daniel Leonhard Mark vertreten. Rechtsanwältin Dr. Gesa Pantaleon gen. Stemberg ist als Insolvenzverwalterin bestellt. Im Verfahrensverlauf wurden mehrere Phasen der Forderungsprüfung durchgeführt. Zuerst wurden gewöhnliche Insolvenzforderungen, die bis zum 30.07.2024 nachträglich angemeldet wurden (Tabellenblattnummer 77-118), geprüft; die Widerspruchsfrist hierfür endete am 03.03.2025. Anschließend erfolgte die Prüfung der bis zum 22.11.2024 nachträglich angemeldeten Forderungen (Tabellenblattnummer 119-123), wobei die Widerspruchsfrist bis zum 01.10.2025 lief. Zuletzt wurden gewöhnliche Insolvenzforderungen, die bis zum 10.10.2025 nachträglich angemeldet wurden (Tabellenblattnummer 123-125), geprüft; die Frist zum Widerspruch gegen diese Forderungsanmeldungen endet am 11.05.2026. Zudem wurde das schriftliche Verfahren zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur Einlegung einer Berufung in einem Rechtsstreit gegen die Gebhardt Holding GmbH durchgeführt, wobei Einwendungen bis zum 24.07.2025 möglich waren. Die Vergütung des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses wurde festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
58 IN 362/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SpinDiag GmbH, Engesserstr. 4 a, 79108 Freiburg, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Daniel Leonhard Mark
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 714527
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 10.10.2025 nachträglich ange…
58 IN 362/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SpinDiag GmbH, Engesserstr. 4 a, 79108 Freiburg, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Daniel Leonhard Mark
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 714527
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 10.10.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 123-125 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 02.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
58 IN 362/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SpinDiag GmbH, Engesserstr. 4 a, 79108 Freiburg, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Daniel Leonhard Mark
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 714527
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des …
58 IN 362/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SpinDiag GmbH, Engesserstr. 4 a, 79108 Freiburg, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Daniel Leonhard Mark
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 714527
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des vorläufigen bzw. des Gläubigerausschusses im eröffneten Verfahren, der Bundesagentur für Arbeit wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß den Anträgen des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 19.06.2024.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Freiburg im Breisgau
Holzmarkt 2
79098 Freiburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Freiburg im Breisgau
Holzmarkt 2
79098 Freiburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 03.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
58 IN 362/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SpinDiag GmbH, Engesserstr. 4 a, 79108 Freiburg, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Daniel Leonhard Mark
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 714527
- Schuldnerin -
Rechtsanwältin Dr. Gesa Pantaleon gen. Stemberg, Ries…
58 IN 362/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SpinDiag GmbH, Engesserstr. 4 a, 79108 Freiburg, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Daniel Leonhard Mark
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 714527
- Schuldnerin -
Rechtsanwältin Dr. Gesa Pantaleon gen. Stemberg, Rieselfeldallee 1, 79111 Freiburg i.Br.
- Insolvenzverwalterin -
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Aufgrund des Antrages der Insolvenzverwalterin wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung der Gläubigerversammlung zur Einlegung der Berufung gegen das vom Landgericht Ansbach am 04.07.2025 verkündete Urteil (Az. 2 O 650/24 Ins) in dem Rechtsstreit gegen Gebhardt Holding GmbH wegen insolvenzrechtlicher Anfechtung.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 24.07.2025 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Freiburg im Breisgau, Kaiser-Joseph-Straße 257a, 79098 Freiburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 16.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
58 IN 362/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SpinDiag GmbH, Engesserstr. 4 a, 79108 Freiburg, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Daniel Leonhard Mark
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 714527
- Schuldnerin -
Dr. Gesa Pantaleon gen. Stemberg, Rieselfeldallee 1, …
58 IN 362/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SpinDiag GmbH, Engesserstr. 4 a, 79108 Freiburg, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Daniel Leonhard Mark
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 714527
- Schuldnerin -
Dr. Gesa Pantaleon gen. Stemberg, Rieselfeldallee 1, 79111 Freiburg i.Br.
- Insolvenzverwalterin -
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1. Die Prüfung der bis 22.11.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 119-123 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.10.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Freiburg im Breisgau
Kaiser-Joseph-Straße 257a
79098 Freiburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 28.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
58 IN 362/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SpinDiag GmbH, Engesserstr. 4 a, 79108 Freiburg, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Daniel Leonhard Mark
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 714527
- Schuldnerin -
Rechtsanwältin Dr. Gesa Pantaleon gen. Stemberg, Ries…
58 IN 362/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SpinDiag GmbH, Engesserstr. 4 a, 79108 Freiburg, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Daniel Leonhard Mark
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 714527
- Schuldnerin -
Rechtsanwältin Dr. Gesa Pantaleon gen. Stemberg, Rieselfeldallee 1, 79111 Freiburg i.Br.
- Insolvenzverwalterin -
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1. Die Prüfung der bis 30.07.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 77-118 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.03.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 30.12.2024
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