Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Sport Hoffmann GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Landau in der Pfalz HRB 31121
EUID
DET3304V.HRB31121
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Landau in der Pfalz
Aktenzeichen
3 IN 82/17
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Andreas Hoffmann
Adresse
Wilferdinger Straße 401, 76307 Karlsbad
Termine & Fristen
Aufhebung
17.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sport Hoffmann GmbH ist aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Die Entscheidung wurde am 17.04.2026 vom Amtsgericht Landau in der Pfalz verkündet. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
-Insolvenzgericht-
3 IN 82/17:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sport Hoffmann GmbH, Kühgrunddamm 5, 76744 Wörth (AG Landau in der Pfalz, HRB 31121), vertr. d.: Andreas Hoffmann, Wilferdinger Straße 401, 76307 Karlsbad, (Geschäftsführer), wird das Verfahren aufgehoben, da die Schlussverteilun…
Amtsgericht
-Insolvenzgericht-
3 IN 82/17:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sport Hoffmann GmbH, Kühgrunddamm 5, 76744 Wörth (AG Landau in der Pfalz, HRB 31121), vertr. d.: Andreas Hoffmann, Wilferdinger Straße 401, 76307 Karlsbad, (Geschäftsführer), wird das Verfahren aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Aufhebung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Landau in der Pfalz, den 17.04.2026
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