Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Sportlife Norderstedt GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hamburg
Adresse
Paul-Ehrlich-Str. 2, 22763 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRA 102794
EUID
DEK1101.HRA102794
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
115/19
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Oliver Dankert
Rolle
Sonderinsolvenzverwalter
Adresse
Alter Wall 20-22, 20457 Hamburg
Telefon
040 500360-0
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
08.02.2024
Widerspruchsfrist
07.03.2024
Einreichungsfrist Einwendungen
30.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sportlife Norderstedt GmbH & Co. KG ist die Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters erfolgt. Rechtsanwalt Oliver Dankert ist als Sonderinsolvenzverwalter bestellt, dessen Aufgabengebiet die abschließende Prüfung einer von Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Pannen angemeldeten Forderung umfasst. Das Verfahren umfasst Forderungen in einer Gesamthölen von 94.162,77 € gegenüber einem Massebestand von 17.613,18 €. Die Durchführung des Schlusstermins erfolgt im schriftlichen Verfahren. Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Anträge zur Entscheidung über nicht verwertbare Vermögensgegenstände sind bis einschließlich 30.07.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht vorzulegen. Der Vornahme der Schlussverteilung ist bereits zugestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
71 IN 115/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sportlife Norderstedt GmbH & Co. KG, Paul-Ehrlich-Str. 2, 22763 Hamburg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Sportlife Verwaltungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Harald Claussen
Registergericht: Amtsgericht Ha…
71 IN 115/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sportlife Norderstedt GmbH & Co. KG, Paul-Ehrlich-Str. 2, 22763 Hamburg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Sportlife Verwaltungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Harald Claussen
Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRA 102794
- Schuldnerin -
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Die Gläubiger nachrangiger Insolvenzforderungen des § 39 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des
08.02.2024
beim Insolvenzverwalter unter Angabe des Betrages und des Grundes der Forderung mit Beifügung urkundlicher Nachweise anzumelden. Die Anmeldung hat die geltend gemachte Rangstelle des § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO anzugeben.
Die Prüfung der nachrangig angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können gegen die Höhe, den Grund oder den Rang der zu prüfenden Forderung bis zum 07.03.2024 (einschließlich) schriftlich Widerspruch erheben. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen spätestens ab dem 26.02.2024 bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts (Pascalkehre 1, 25451 Quickborn) aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
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Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht - 09.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
71 IN 115/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sportlife Norderstedt GmbH & Co. KG, Paul-Ehrlich-Str. 2, 22763 Hamburg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Sportlife Verwaltungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Harald Claussen
Registergericht: Amtsgericht Ha…
71 IN 115/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sportlife Norderstedt GmbH & Co. KG, Paul-Ehrlich-Str. 2, 22763 Hamburg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Sportlife Verwaltungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Harald Claussen
Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRA 102794
- Schuldnerin -
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1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Oliver Dankert
Alter Wall 20-22, 20457 Hamburg
Telefon: 040 500360-0
Telefax: 040 500360-99
2. Sein Aufgabengebiet umfasst
die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Pannen als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen d. § 39 Abs. 1 Nr. 5 lfd. Nr. 1-3 InsO angemeldeten Forderung.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Pinneberg
Außenstelle
Osterbrooksweg 42 + 44
22869 Schenefeld
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht - 20.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
71 IN 115/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sportlife Norderstedt GmbH & Co. KG, Paul-Ehrlich-Str. 2, 22763 Hamburg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Sportlife Verwaltungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Harald Claussen
Registergericht: Amtsgericht Ha…
71 IN 115/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sportlife Norderstedt GmbH & Co. KG, Paul-Ehrlich-Str. 2, 22763 Hamburg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Sportlife Verwaltungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Harald Claussen
Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRA 102794
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
- Anhörung zum Vergütungsantrag des (vorläufigen) Insolvenzverwalters
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 30.07.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Pinneberg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 94.162,77 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 17.613,18 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Pinneberg
Außenstelle
Osterbrooksweg 42 + 44
22869 Schenefeld
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht - 01.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
71 IN 115/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sportlife Norderstedt GmbH & Co. KG, Paul-Ehrlich-Str. 2, 22763 Hamburg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Sportlife Verwaltungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Harald Claussen
Registergericht: Amtsgericht Ha…
71 IN 115/19
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sportlife Norderstedt GmbH & Co. KG, Paul-Ehrlich-Str. 2, 22763 Hamburg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Sportlife Verwaltungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Harald Claussen
Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRA 102794
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 94.162,77 EUR steht ein Betrag von 17.613,18 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht - 01.06.2026
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