Berichts- und PrüfungsterminRheinland-PfalzHRA 40803
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Sportnahrung Engel GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Paulinstraße 30, 54292 Trier
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRA 40803
EUID
DET2408V.HRA40803
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Trier
Aktenzeichen
23 IN 14/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Verena Kürsten
Kanzlei
dhpg WP.-RAe.-StB. GmbH & Co. KG WPG BAG
Adresse
Bahnhofsplatz 8, 54292 Trier
Telefon
0651/20068530
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
29.01.2026 , 08:12 Uhr
Berichtigung Beschluss
06.02.2026
Eröffnung
01.05.2026 , 11:15 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.07.2026
Berichtstermin
16.07.2026 , 09:15 Uhr
Prüfungstermin
16.07.2026 , 09:15 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sportnahrung Engel GmbH & Co. KG ist am 01.05.2026 um 11:15 Uhr eröffnet worden. Zuvor war am 29.01.2026 um 08:12 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwältin Verena Kürsten zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Im Rahmen der vorläufigen Maßnahmen wurden der vorläufigen Verwalterin Einzelermächtigungen erteilt, unter anderem zur Begründung von Masseverbindlichkeiten in Höhe von 51.081,- € zwecks Insolvenzgeldvorfinanzierung. Eine Berichtigung des ursprünglichen Beschlusses vom 29.01.2026 erfolgte am 06.02.2026, um die korrekte Vertretung des Schuldners (Engel Beteiligungs GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin, vertreten durch Christian Engel) klarzustellen. Die Rechtsanwältin Verena Kürsten ist nun als Insolvenzverwalterin bestellt. Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 06.07.2026 anzumelden. Eine Gläubigerversammlung zum Berichts- und Prüfungstermin ist für den 16.07.2026 um 09:15 Uhr im Amtsgericht Trier anberaumt, in der über die Bestätigung der Verwalterin, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und weitere Verfahrensschritte entschieden wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 14/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sportnahrung Engel GmbH & Co. KG, Paulinstraße 30, 54292 Trier (AG Wittlich, HRA 40803), vertr. d.: 1. Engel Beteiligungs GmbH, Paulinstraße 61, 54292 Trier, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Christian Engel, Am Wissenschaftspark …
23 IN 14/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sportnahrung Engel GmbH & Co. KG, Paulinstraße 30, 54292 Trier (AG Wittlich, HRA 40803), vertr. d.: 1. Engel Beteiligungs GmbH, Paulinstraße 61, 54292 Trier, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Christian Engel, Am Wissenschaftspark 17, 54296 Trier, (Geschäftsführer), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der am 29.01.2026 um 08:12 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. (Begründung von einzeln bezeichneten Masseverbindlichkeiten in Gesamtsumme 51.081,- €)
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Trier, 25.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 14/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sportnahrung Engel GmbH & Co. KG, Paulinstraße 30, 54292 Trier (AG Wittlich, HRA 40803), vertr. d.: 1. Engel Beteiligungs GmbH, Paulinstraße 61, 54292 Trier, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Christian Engel, Am Wissenschaftspark …
23 IN 14/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sportnahrung Engel GmbH & Co. KG, Paulinstraße 30, 54292 Trier (AG Wittlich, HRA 40803), vertr. d.: 1. Engel Beteiligungs GmbH, Paulinstraße 61, 54292 Trier, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Christian Engel, Am Wissenschaftspark 17, 54296 Trier, (Geschäftsführer), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der am 29.01.2026 um 08:12 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. (Begründung von Masseverbindlichkeiten zwecks Insolvenzgeldvorfinanzierung). Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Trier einsehbar.
Amtsgericht Trier, 12.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 14/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sportnahrung Engel GmbH & Co. KG, Paulinstraße 30, 54292 Trier (AG Wittlich, HRA 40803), vertr. d.: 1. Engel Beteiligungs GmbH, Paulinstraße 61, 54292 Trier, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Christian Engel, Am Wissenschaftspark 17, 542…
23 IN 14/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sportnahrung Engel GmbH & Co. KG, Paulinstraße 30, 54292 Trier (AG Wittlich, HRA 40803), vertr. d.: 1. Engel Beteiligungs GmbH, Paulinstraße 61, 54292 Trier, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Christian Engel, Am Wissenschaftspark 17, 54296 Trier, (Geschäftsführer), wird der Beschluss vom 29.01.2026 hinsichtlich des Rubrums wie folgt berichtigt:
Statt Sportnahrung Engel GmbH & Co. KG, Paulinstraße 30, 54292 Trier (AG Wittlich,
HRA 40803),
vertreten durch:
Christian Engel, Am Wissenschaftspark 17, 54296 Trier, (persönlich haftende
Gesellschafter),
muss es richtig heißen:
Sportnahrung Engel GmbH & Co. KG, Paulinstraße 30, 54292 Trier (AG Wittlich, HRA 40803),
vertreten durch:
1. Engel Beteiligungs GmbH, Paulinstraße 61, 54292 Trier, (persönlich haftender Gesellschafter),
vertreten durch:
1.1. Christian Engel, Am Wissenschaftspark 17, 54296 Trier, (Geschäftsführer),
G r ü n d e :
Die Berichtigung erfolgt von Amts wegen gemäß § 4 InsO, § 319 ZPO aufgrund einer einem Schreib- oder Rechenfehler ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit.
Amtsgericht Trier, 06.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 23 IN 14/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sportnahrung Engel GmbH & Co. KG, Paulinstraße 30, 54292 Trier (AG Wittlich, HRA 40803), vertr. d.: Christian Engel, Am Wissenschaftspark 17, 54296 Trier, (persönlich haftende Gesellschafter), ist am 29.01.2026 um 08:12 Uhr gegen die Antragstelleri…
Az.: 23 IN 14/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sportnahrung Engel GmbH & Co. KG, Paulinstraße 30, 54292 Trier (AG Wittlich, HRA 40803), vertr. d.: Christian Engel, Am Wissenschaftspark 17, 54296 Trier, (persönlich haftende Gesellschafter), ist am 29.01.2026 um 08:12 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Verena Kürsten, dhpg WP.-RAe.-StB. GmbH & Co. KG WPG BAG, Bahnhofsplatz 8, 54292 Trier, Tel.: 0651/20068530, Fax: 0651/200685360, E-Mail: Trier@dhpg.de bestellt worden.
Amtsgericht Trier, 29.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 14/26 : Über das Vermögen der Sportnahrung Engel GmbH & Co. KG, Paulinstraße 30, 54292 Trier (AG Wittlich, HRA 40803), vertr. d.: 1. Engel Beteiligungs GmbH, Paulinstraße 61, 54292 Trier, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Christian Engel, Am Wissenschaftspark 17, 54296 Trier, (Geschäftsführer…
23 IN 14/26 : Über das Vermögen der Sportnahrung Engel GmbH & Co. KG, Paulinstraße 30, 54292 Trier (AG Wittlich, HRA 40803), vertr. d.: 1. Engel Beteiligungs GmbH, Paulinstraße 61, 54292 Trier, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Christian Engel, Am Wissenschaftspark 17, 54296 Trier, (Geschäftsführer), ist am 01.05.2026 um 11:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Verena Kürsten, dhpg WP.-RAe.-StB. GmbH & Co. KG WPG BAG, Bahnhofsplatz 8, 54292 Trier, Tel.: 0651/20068530, Fax: 0651/200685360, E-Mail: Trier@dhpg.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 06.07.2026 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 16.07.2026, 09:15 Uhr, Saal 56, Amtsgericht, Justizstrasse 2, 4, 6, 54290 Trier eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Trier, 04.05.2026
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