Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
sportsatnet GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Auf der Appeling 6, 35043 Marburg
Handelsregister
Amtsgericht Marburg HRB 5351
EUID
DEM1809.HRB5351
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Marburg
Aktenzeichen
22 IN 112/22 (27)
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
LL.M. Alexander Keilbach
Kanzlei
Brinkmann & Partner
Adresse
Software-Center 5b, 35037 Marburg
Telefon
06421-9481350
E-Mail
Termine & Fristen
Stichtag
01.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung und Vermarktung von Social-Networks- und Portal-Lösungen im Online-Bereich und alle damit verbundenen Geschäftsaktivitäten.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der sportsatnet GmbH ist die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der verfügbare Massebestand beträgt 8.406,66 EUR (abzüglich noch zu berücksende Massekosten und Masseverbindlichkeiten), während die Insolvenzforderungen in Höhe von 63.459,71 EUR zu berücksichtigen sind. Der Stichtag für den Schlusstermin sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 01.07.2026. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters und das Schlussverzeichnis sowie Anträge bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände schriftlich beim Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle wird eine Woche vor dem Stichtag zur Einsicht niedergelegt. Der Insolvenzverwalter Alexander Keilbach hat seine Vergütung und Auslagen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erhalten.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
22 IN 112/22 (27): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der sportsatnet GmbH, Auf der Appeling 6, 35043 Marburg (AG Marburg , HRB 5351), vertr. d.: Uwe Schmidt, als GF d. sportsatnet GmbH, Auf der Appeling 6, 35043 Marburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (…
22 IN 112/22 (27): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der sportsatnet GmbH, Auf der Appeling 6, 35043 Marburg (AG Marburg , HRB 5351), vertr. d.: Uwe Schmidt, als GF d. sportsatnet GmbH, Auf der Appeling 6, 35043 Marburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 01.07.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg, 18.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
22 IN 112/22 (27): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der sportsatnet GmbH, Auf der Appeling 6, 35043 Marburg (AG Marburg , HRB 5351), vertr. d.: Uwe Schmidt, als GF d. sportsatnet GmbH, Auf der Appeling 6, 35043 Marburg, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Alexander Keil…
22 IN 112/22 (27): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der sportsatnet GmbH, Auf der Appeling 6, 35043 Marburg (AG Marburg , HRB 5351), vertr. d.: Uwe Schmidt, als GF d. sportsatnet GmbH, Auf der Appeling 6, 35043 Marburg, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Alexander Keilbach festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Marburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 28.04.2026 (korrigierte Fassung) beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 10.177,48 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Der Vorsteuererstattungsanspruch berechnet sich ausgehend von der
erwirtschafteten Masse in Höhe von € 10.177,48 wie folgt:
Die Berechnungsrundlage beläuft sich damit auf € 11.144,34. Daraus berechnet
sich der Regelsatz gemäß § 2 Abs. 1 InsO in Höhe von €.
IV.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg, 18.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
22 IN 112/22 (27): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der sportsatnet GmbH, Auf der Appeling 6, 35043 Marburg (AG Marburg , HRB 5351), vertr. d.: Uwe Schmidt, als GF d. sportsatnet GmbH, Auf der Appeling 6, 35043 Marburg, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist au…
22 IN 112/22 (27): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der sportsatnet GmbH, Auf der Appeling 6, 35043 Marburg (AG Marburg , HRB 5351), vertr. d.: Uwe Schmidt, als GF d. sportsatnet GmbH, Auf der Appeling 6, 35043 Marburg, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Marburg zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Alexander Keilbach, LL.M. c/o Brinkmann & Partner, Software-Center 5b, 35037 Marburg, Tel.: 06421-9481350, Fax: 06421-9481360, E-Mail: marburg@brinkmann-partner.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 8.406,66 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 63.459,71 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Marburg, 29.05.2026
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