Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SPORTTOTAL EVENT GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Am Coloneum 2, 50829 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 55586
EUID
DER3306.HRB55586
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70k IN 386/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Joscha Stothfang
Adresse
An der Hausenkaule 10, 50354 Hürth
Telefon
02233/9793790
Termine & Fristen
Eröffnung
28.10.2025 , 09:28 Uhr
Forderungsanmeldefrist
29.11.2025
Prüfungstermin
29.12.2025
Gläubigerversammlung
18.02.2026 , 10:20 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Veranstaltungsmanagement (Organisation, Durchführung und Vermittlung von Veranstaltungen u. a. auf den Gebieten Sport, Kultur, Entertainment und Incentive-Reisen), Beratung von Unternehmen im Bereich Veranstaltungsmanagement, Incentive-Reisen etc, zur Unterstützung der Markenführung und der Imagebildung sowie der Abschluss von Lizenz-, Franchise- und Subfranchiseverträgen. Vermiftlung von Reiseleistungen, die Veranstaltung und der Vertrieb von Reisen sowie alle in diesem Zusammenhang stehenden ergänzenden Tätigkeiten und Hilfsgeschäfte
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SPORTTOTAL EVENT GmbH ist am 28.10.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das Verfahren wird als Hauptinsolvenzverfahren gemäß Art. 3 Abs. 1 EuInsVO geführt. Joscha Stothfang ist zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.11.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Prüfungstermin ist der 29.12.2025. Eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über einen Abtretungs- und Treuhandvertrag hinsichtlich der Organhaftung sowie Zustimmung zu Vergleichsvereinbarungen ist für den 18.02.2026 anberaumt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 386/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 55586 eingetragenen SPORTTOTAL EVENT GmbH, Am Coloneum 2, 50829 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Oliver Grodowski, Bernkasteler Str. 10, 53175 Bonn u…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 386/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 55586 eingetragenen SPORTTOTAL EVENT GmbH, Am Coloneum 2, 50829 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Oliver Grodowski, Bernkasteler Str. 10, 53175 Bonn und Herrn Peter Marc Rudolf Lauterbach, Am Klausenberg 1, 51109 Köln
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Rödl GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Im Zollhafen 18, 50678 Köln
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über den Abschluss eines Abtretungs- und Treuhandvertrages hinsichtlich der Organhaftung, insbesondere
zur Beauftragung des Insolvenzverwalters, den in der Gläubigerversammlung vorgelegten Treuhand- und Abtretungsvertrag mit den weiteren insolventen Gesellschaften der SPORTTOTAL-Gruppe abzuschließen. Gegenstand des Vertrages ist die treuhänderische Übertragung sämtlicher bestehender und zukünftiger Ansprüche aus Geschäftsführer-bzw. Organhaftung der insolventen Tochtergesellschaften der SPORTTOTAL-Gruppe auf den Insolvenzverwalter der SPORTTOTAL AG zum Zwecke der effizienten und kostengünstigen außergerichtlichen sowie gerichtlichen Geltendmachung.
zur Zustimmung der im Treuhand- und Abtretungsvertrag vorgesehenen Regelung zur Aufteilung der geltend gemachten und vereinnahmten Haftungsansprüche sowie der damit verbundenen (Rechtsverfolgungs-)Kosten innerhalb der insolventen Gesellschaften der SPORTTOTAL-Gruppe .
zur Zustimmung zu den in der Gläubigerversammlung dargestellten Vergleichsvereinbarungen über die geltend gemachten Anfechtungsansprüche mit den jeweiligen Anfechtungsgegnern zu.
bestimmt auf
Mittwoch, 18.02.2026, 10:20 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70k IN 386/25
Amtsgericht Köln, 21.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 386/25
Eröffnungsbeschluss
(Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO)
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragenen SPORTTOTAL EVENT GmbH, Am Coloneum 2, 50829 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Oliver Grodo…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 386/25
Eröffnungsbeschluss
(Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO)
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragenen SPORTTOTAL EVENT GmbH, Am Coloneum 2, 50829 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Oliver Grodowski, Bernkasteler Str. 10, 53175 Bonn und Herrn Peter Marc Rudolf Lauterbach, Am Klausenberg 1, 51109 Köln
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 28.10.2025, um 09:28 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 02.09.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt
Joscha Stothfang, An der Hausenkaule 10, 50354 Hürth, Telefon: 02233/9793790, Fax: 022339793799.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.11.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 176 InsO) entspricht, ist der
der 29.12.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 09.12.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1218 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder 384 der Abgabenordnung, so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
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Köln, 28.10.2025
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