Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SPRICK Holding GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Schulstraße 10, 33330 Gütersloh
Handelsregister
Amtsgericht Gütersloh HRB 10490
EUID
DER2103.HRB10490
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 966/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Axel Geese
Adresse
Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld
Termine & Fristen
Antrag
20.12.2024
Eröffnung
07.08.2025 , 11:41 Uhr
Forderungsanmeldefrist
07.10.2025
Einsichtnahme Unterlagen
14.10.2025
Prüfungstermin
28.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Beteiligung an in- und ausländischen Unternehmen, insbesondere an der SPRICK CYCLE GmbH mit Sitz in Gütersloh, ferner die Erbringung aller Tätigkeiten einer geschäftsleitenden Holding zur Leitung und Koordination der beteiligten Unternehmungen, insbesondere auf finanziellem, kaufmännischem und technischem Gebiet.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bielefeld hat am 07.08.2025 um 11:41 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SPRICK Holding GmbH, Gütersloh, eröffnet. Die Eröffnung erfolgte wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag der Schuldnerin vom 20.12.2024. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Axel Geese, Bielefeld, ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.10.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen; das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 28.10.2025. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten, einschließlich der Person des Verwalters und besonders bedeutsamer Rechtshandlungen, bei Gericht einreichen. Bei fehlendem Widerspruch gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt. Die Forderungstabelle, Anmeldungsunterlagen und der Verwalterbericht werden ab dem 14.10.2025 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld niedergelegt. Widersprüche gegen Forderungen sind spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 966/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 10490 eingetragenen SPRICK Holding GmbH, Schulstraße 10, 33330 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marc Hanhörster, Brockweg 178a, 33334 Gütersloh und Herrn Jochen …
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 966/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 10490 eingetragenen SPRICK Holding GmbH, Schulstraße 10, 33330 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marc Hanhörster, Brockweg 178a, 33334 Gütersloh und Herrn Jochen Hanhörster, Eggestraße 35, 33332 Gütersloh
Geschäftszweig: Der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Beteiligung an in- und ausländischen Unternehmen.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 07.08.2025, um 11:41 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 20.12.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Axel Geese, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.10.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 28.10.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- gegebenenfalls:
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung oder Aufnahme eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert bzw. Ablehnung der Aufnahme eines solchen Rechtsstreits, Abschluss eines Vergleichs oder Schiedsvertrags zur Beilegung oder Vermeidung eines solchen Rechtsstreits,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 14.10.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.118 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
43 IN 966/24
Bielefeld, 07.08.2025
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