Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Die Errichtung, der Betrieb sowie der Erwerb und die Veräußerung von Spielhallenbetrieben und Automatenaufstellplätzen jeglicher Art, der Betrieb von Freizeitstätten jeglicher Art, die Führung gastronomischer Betriebe sowie die Entgegennahme und Vermittlung von Sportwetten an staatlich konzessionierte Veranstalter. Betreiben von Internetseiten. Groß- u. Einzelhandel sowie Im- u. Export von Non-Food-Produkten (Geschenkartikeln, Schreibwaren, Sportartikeln, Textilien, Haushaltswaren, Elektrogeräten usw.) Groß- u. Einzelhandel mit, sowie Im- u. Export von Lebensmitteln, Vermittlung von Geschäftskontakten (ausgenommen erlaubnispflichtige Tätigkeiten z.B. Immobilien- oder Darlehensvermittlung, Kapitalanlagenvermittlung), Durchführung von Managementangelegenheiten, Beratung von/in/im/über Unternehmen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SR Freizeitstätten UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Siegen anhängig. Das Verfahren ist eröffnet. Im Rahmen des laufenden Verfahrens werden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen sowie Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 04.04.2024. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen, falls eine Forderung nach ihrem Grund, Betrag oder Rang bestritten wird. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen niedergelegt. Gläubiger, deren Forderungen bereits festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung. Gegen den Beschluss steht jedem, dessen Rechte beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG zu, der binnen zwei Wochen nach Zustellung bei dem Amtsgericht Siegen eingelegt werden muss.
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