Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
S.S.O. - Sicherheit & Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Horstmarer Straße 3, 44329 Dortmund
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRB 35778
EUID
DER2402.HRB35778
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
251 IN 86/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Marco Kuhlmann
Adresse
Wittener Straße 55 A, 44149 Dortmund
Telefon
0231 22202121
Termine & Fristen
Antragseingang
10.07.2025
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
03.09.2025 , 15:58 Uhr
Eröffnung
08.12.2025 , 08:23 Uhr
Forderungsanmeldefrist
20.01.2026
Berichtstermin
03.03.2026
Anzeige Masseunzulänglichkeit
28.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen, insbesondere die Bewachung von unbeweglichen und beweglichen Sachen sowie von Personen gem. Erlaubnis nach § 34 a GewO; Geld- und Werttransporte; Detektiv- und Ermittlungstätigkeiten; Kurierdienste; Stellung und Vermittlung von Servicepersonal aller Art; Erstellung und Umsetzung von Sicherheitskonzepten aller Art; Vertrieb von Sicherheitstechnik und Ausstattungsgegenständen für Sicherheitsdienste aller Art; Dienstleistungen eines Schlüsseldienstes; Durchführung und Vermittlung von Schulungen; Verleih und Vermittlung von Absperrgittern und Veranstaltungsmodulen aller Art; Veranstaltungsagentur sowie Durchführung und Vermittlung von Veranstaltungen und Veranstaltungsdienstleistungen aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der S.S.O. - Sicherheit & Service GmbH wurde am 03.09.2025 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet und Rechtsanwalt Marco Kuhlmann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 08.12.2025 ist das Verfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Eröffnungsantrag ging am 10.07.2025 von einer Gläubigerin ein. Zugleich wurden die Verfahren 251 IN 86/25 und 251 IN 108/25 verbunden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.01.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 03.03.2026. Die Unterlagen werden ab dem 03.02.2026 zur Einsicht niedergelegt. Am 28.04.2026 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters auf Masseunzulänglichkeit eingegangen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 86/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 35778 eingetragenen S.S.O. - Sicherheit & Service GmbH, Horstmarer Str. 3, 44329 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andre Schlenger, Goerall…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 86/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 35778 eingetragenen S.S.O. - Sicherheit & Service GmbH, Horstmarer Str. 3, 44329 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andre Schlenger, Goeralle 3a, 59077 Hamm
ist am 28.04.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
251 IN 86/25
Amtsgericht Dortmund, 02.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 86/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der S.S.O. - Sicherheit & Service GmbH, Horstmarer Str. 3, 44329 Dortmund
ist am 03.09.2025, um 15:58 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Marco Kuhlmann, Witten…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 86/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der S.S.O. - Sicherheit & Service GmbH, Horstmarer Str. 3, 44329 Dortmund
ist am 03.09.2025, um 15:58 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Marco Kuhlmann, Wittener Straße 55 A, 44149 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
251 IN 86/25
Amtsgericht Dortmund, 03.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 86/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 35778 eingetragenen S.S.O. - Sicherheit & Service GmbH, Horstmarer Str. 3, 44329 Dortmund, vertr. d. d. Gf.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 08.12.2025, um 08:23 Uhr da…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 86/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 35778 eingetragenen S.S.O. - Sicherheit & Service GmbH, Horstmarer Str. 3, 44329 Dortmund, vertr. d. d. Gf.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 08.12.2025, um 08:23 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 10.07.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zugleich werden die Verfahren 251 IN 86/25 und 251 IN 108/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Marco Kuhlmann, Wittener Straße 55 A, 44149 Dortmund, Telefon: 0231 22202121, Fax: 023122202122.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.01.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 03.03.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 03.02.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.110 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
251 IN 86/25
Amtsgericht Dortmund, 08.12.2025
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