Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ST Verwaltungs Abwicklungsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Außenliegend 4, 63150 Heusenstamm
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 4144
EUID
DEM1114.HRB4144
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 68/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Schlusstermin
23.06.2025
Forderungsanmeldefrist
04.08.2025
Aufhebung
11.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung und der Vertrieb von jeglichen Artikeln der verarbeitenden Industrie, insbesondere von Legebatterien für Geflügelzuchtbedarf, die unter diesem Namen als Markenartikel eingeführt sind, sowie Großhandel mit ihnen und mit sämtlichen für den Geflügelzuchtbedarf und ähnlichen Branchen benötigten Waren. Die Gesellschaft beteiligt sich als persönlich haftende Gesellschafterin an Gesellschaften mit gleichem Gesellschaftszweck, um deren Vertretung und Geschäftsführung zu übernehmen, insbesondere an der Firma ST Abwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ST Verwaltungs Abwicklungsgesellschaft mbH ist am 11.05.2026 aufgehoben worden. Zuvor hatte das Insolvenzgericht Offenbach am 23.06.2025 den schriftlichen Schlusstermin angesetzt, um die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin zu erörtern, über nicht verwertbare Gegenstände zu entscheiden und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben. Bis zum 04.08.2025 wurden Gläubiger aufgefordert, Anträge und Einwendungen einzureichen. Im Rahmen der Festsetzung der Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin wurde ein Massebestand in Höhe von 6.757,46 Euro ermittelt. Zur Verteilung stand ein Betrag von 6.521,84 Euro vor Abzug der Verfahrenskosten zur Verfügung, während die Summe der festgestellten Forderungen 259.099,77 Euro betrug. Die Zustimmung zur Verteilung wurde erteilt. Eine Schlußverteilung hat im Sinne einer vollständigen Befriedigung nicht stattgefunden; die Insolvenzverwalterin hat jedoch auf den nicht gedeckten Teil ihrer Vergütung verzichtet. Das Verfahren ist damit beendet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 68/23: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ST Verwaltungs Abwicklungsgesellschaft mbH, Außenliegend 4, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 4144), vertr. d.: Gregor Zimmerer, (Geschäftsführer), wird aufgehoben (§ 200 InsO). Eine Schlußverteilung hat nicht stattgefunden; die Insolvenzverwalterin h…
8 IN 68/23: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ST Verwaltungs Abwicklungsgesellschaft mbH, Außenliegend 4, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 4144), vertr. d.: Gregor Zimmerer, (Geschäftsführer), wird aufgehoben (§ 200 InsO). Eine Schlußverteilung hat nicht stattgefunden; die Insolvenzverwalterin hat jedoch auf den nicht gedeckten Teil ihrer Vergütung verzichtet.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 11.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 68/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ST Verwaltungs Abwicklungsgesellschaft mbH, Außenliegend 4, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 4144), vertr. d.: Gregor Zimmerer, (Geschäftsführer), wurde die Zustimmung zur Verteilung erteilt.
Der vollständige Beschluss kann von den…
Geschäftsnummer: 8 IN 68/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ST Verwaltungs Abwicklungsgesellschaft mbH, Außenliegend 4, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 4144), vertr. d.: Gregor Zimmerer, (Geschäftsführer), wurde die Zustimmung zur Verteilung erteilt.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach, 23.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 68/23
In dem Insolvenzverfahren ST Verwaltungs Abwicklungsgesellschaft mbH, Außenliegend 4, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 4144),
vertreten durch:
Gregor Zimmerer, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwalt Florian von Seyfried, c/o ELSÄSSER Rechtsanwälte PartG mbB, …
Geschäftsnummer: 8 IN 68/23
In dem Insolvenzverfahren ST Verwaltungs Abwicklungsgesellschaft mbH, Außenliegend 4, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 4144),
vertreten durch:
Gregor Zimmerer, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwalt Florian von Seyfried, c/o ELSÄSSER Rechtsanwälte PartG mbB, Oskar-von-Miller-Ring 34, 80333 München,
wird der schriftliche Schlusstermin zur
Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin,
Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse,
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstraße 18, 63065 Offenbach am Main, abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 04.08.2025 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Bis zum genannten Datum sind zugleich mögliche Anträge auf Versagung gemäß § 290 InsO einzureichen.
Amtsgericht Offenbach am Main, 23.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 68/23
In dem Insolvenzverfahren ST Verwaltungs Abwicklungsgesellschaft mbH, Außenliegend 4, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 4144),
vertreten durch:
Gregor Zimmerer, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwalt Florian von Seyfried, c/o ELSÄSSER Rechtsanwälte PartG mbB, …
Geschäftsnummer: 8 IN 68/23
In dem Insolvenzverfahren ST Verwaltungs Abwicklungsgesellschaft mbH, Außenliegend 4, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 4144),
vertreten durch:
Gregor Zimmerer, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwalt Florian von Seyfried, c/o ELSÄSSER Rechtsanwälte PartG mbB, Oskar-von-Miller-Ring 34, 80333 München, soll die Verteilung vorgenommen werden. Zur Verteilung steht ein Betrag von 6.521,84 Euro - vor Abzug der Verfahrenskosten - zur Verfügung. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 259.099,77 Euro.
Amtsgericht Offenbach am Main, 23.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 68/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ST Verwaltungs Abwicklungsgesellschaft mbH, Außenliegend 4, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 4144), vertr. d.: Gregor Zimmerer, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzge…
Geschäftsnummer: 8 IN 68/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ST Verwaltungs Abwicklungsgesellschaft mbH, Außenliegend 4, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 4144), vertr. d.: Gregor Zimmerer, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung nach InsVV
2. XXXXX Euro Auslagen
3. XXXXX Euro Zustellungsauslagen
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Begründung:
Aus der maßgeblichen Masse erhält die Insolvenzverwalterin für die von ihm/ihr ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV).
Als Berechnungsgrundlage für die Vergütung wird die im Zeitpunkt der Beendigung des Verfahrens vorhandene Insolvenzmasse gemäß § 1 Absatz 1 InsVV zu Grunde gelegt. Die Regelsätze ergeben sich aus § 2 Absatz 1 InsVV.
Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des Insolvenzverwalters sind bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen. Durch Abweichung vom Regelsatz kann dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung in Form von Zu- und Abschlägen gemäß § 3 InsVV Rechnung getragen werden.
Im vorliegenden Verfahren konnte ein Massebestand in Höhe von 6.757,46 € ermittelt werden.
Die Insolvenzverwalterin hat weiterhin Anspruch auf Auslagenersatz nach § 8 InsVV. Die Insolvenzverwalterin kann anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, § 8 Abs. 3 S. 1 InsVV. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen, § 8 Absatz 3 S. 2 InsVV.
Auslagen für gemäß § 8 Absatz 3 InsO übertragene Zustellungen waren, soweit beantragt, gesondert festzusetzen.
Weiterhin hat die Insolvenzverwalterin einen Anspruch auf Festsetzung der auf die Vergütung und der Auslagen zu zahlenden Umsatzsteuer nach § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 23.06.2025.
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