Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Stefan Hartmann GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Hasseler Straße 46, 27386 Bothel
Handelsregister
Amtsgericht Walsrode HRB 71574
EUID
DEP2716.HRB71574
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Walsrode
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Einstellung
21.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
Ausführung von Lohnunternehmungen sowie Dienstleistungen aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Stefan Hartmann GmbH mit Sitz in Bothel ist am 21.10.2025 mangels Masse abgewiesen worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 8/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Stefan Hartmann GmbH, Hasseler Straße 46, 27386 Bothel (AG Walsrode, HRB 71574), vertr. d.: Diana Hartmann, Horstweg 24, 27386 Bothel, ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 21.10.2025 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.…
11 IN 8/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Stefan Hartmann GmbH, Hasseler Straße 46, 27386 Bothel (AG Walsrode, HRB 71574), vertr. d.: Diana Hartmann, Horstweg 24, 27386 Bothel, ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 21.10.2025 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Antragsteller und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Walsrode eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Walsrode an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 21.10.2025
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