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Insolvenzprofil
Stefan Koslowski Maler und Bodenbelag GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 10363
EUID
DEG1207.HRB10363
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 72/14
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Bekanntmachung
03.04.2024
Schlusstermin
11.06.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Stefan Koslowski Maler und Bodenbelag GmbH ist eröffnet. Im Rahmen der Schlussrechnung ist ein Massebestand von 199.225,30 EUR ausgewiesen, aus dem noch die Kosten des Insolvenzverfahrens zu bezahlen sind. Die Vergütung des Insolvenzverwalters wurde festgesetzt, wobei Zuschläge für unzureichende Buchhaltung, schwierige Rechtsfragen und Degressionsausgleich in Höhe von 93,8 % gewährt wurden. Forderungen der Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO in Höhe von 345.086,36 EUR sind im Verteilungsverzeichnis berücksichtigt. Gegen die Festsetzung der Verwaltervergütung sowie die Zustimmung zur Schlussverteilung steht das Rechtsmittel der befristeten Erinnerung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung offen. Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO ist auf den 11. Juni 2024 festgelegt. Bis zu diesem Stichtag können Gläubiger Schriftsätze zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, zur Erörterung der Schlussrechnung und zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis einreichen. Das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung liegen zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Gerichts aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 72/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma Stefan Koslowski Maler und Bodenbelag GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt(Oder) HRB 10363), Seestraße 7a, 15374 Müncheberg, eingetragener Sitz: Müncheberg, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Koslowski, Eberswalder Straße 131, 15374 …
3 IN 72/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma Stefan Koslowski Maler und Bodenbelag GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt(Oder) HRB 10363), Seestraße 7a, 15374 Müncheberg, eingetragener Sitz: Müncheberg, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Koslowski, Eberswalder Straße 131, 15374 Müncheberg sind in dem Verteilungsverzeichnis Forderungen der Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO in Höhe von 345.086,36 EUR berücksichtigt. Der in der Schlussrechnung ausgewiesene Massebestand beträgt 199.225,30 EUR. Aus diesen Geldern müssen noch die Kosten des Insolvenzverfahrens gemäß § 54 InsO bezahlt werden. Die Gläubiger bestrittener Forderungen und absonderungsberechtigte Gläubiger werden auf die zweiwöchige Ausschlussfrist des § 189 Abs. 1 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 3. April 2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 72/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Stefan Koslowski Maler und Bodenbelag GmbH, Seestraße 7a, 15374 Müncheberg ist die Vergütung des Verwalters festgesetzt worden.
Die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zuzüglich der Kosten für die übertragenden Zustellungen des…
3 IN 72/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Stefan Koslowski Maler und Bodenbelag GmbH, Seestraße 7a, 15374 Müncheberg ist die Vergütung des Verwalters festgesetzt worden.
Die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zuzüglich der Kosten für die übertragenden Zustellungen des Insolvenzverwalters wurden auf Grund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 199.225,30€ nebst der gesetzlichen Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV festgesetzt.
Die von dem Insolvenzverwalter geltend gemachten Zuschläge wurden in Höhe von 93,8 % für unzureichende Buchhaltung/Belegwesen, Klärung schwieriger Rechtsfragen/Verfahrensdauer, Degressionsausgleich, festgesetzt.
An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurden aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde, wenn der Beschwerdewert 200,00 € übersteigt, im Übrigen die befristete Erinnerung gegeben. Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung ist durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift binnen einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Die Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde / Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, eingelegt werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 3. April 2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma Stefan Koslowski Maler und Bodenbelag GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt(Oder) HRB 10363), Seestraße 7a, 15374 Müncheberg, eingetragener Sitz: Müncheberg, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Koslowski, Eberswalder Straße 131, 15374 Müncheberg …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma Stefan Koslowski Maler und Bodenbelag GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt(Oder) HRB 10363), Seestraße 7a, 15374 Müncheberg, eingetragener Sitz: Müncheberg, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Koslowski, Eberswalder Straße 131, 15374 Müncheberg wird der Schlussverteilung zugestimmt. Stichtag, der dem Schlusstermin (§ 197 InsO) entspricht, ist der 11.06.2024. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger bei Gericht Schriftsätze betreffend die
Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter Forderungen,
Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters und zur
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
einreichen.
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Verwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus.
Gegen die Zustimmung zur Schlussverteilung ist das Rechtsmittel der befristeten Erinnerung gegeben. Die befristete Erinnerung ist durch Einreichung einer Erinnerungsschrift binnen einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die befristete Erinnerung kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
3 IN 72/14
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 3. April 2024
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