Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Stefanus Fenster und Türen GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Kupferstraße 9, 33378 Rheda-Wiedenbrück
Handelsregister
Amtsgericht Gütersloh HRA 7649
EUID
DER2103.HRA7649
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 75/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
01.02.2024 , 14:20 Uhr
Wechsel vorläufiger Insolvenzverwalter
18.04.2024
Eröffnung des Verfahrens
21.01.2025 , 13:07 Uhr
Forderungsanmeldefrist
19.03.2025
Berichtstermin
09.04.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stefanus Fenster und Türen GmbH & Co. KG, vertreten durch die Stefanus Verwaltungs GmbH, ist am 01.02.2024 eröffnet worden. Mit der Anordnung sind vorläufige Maßnahmen gemäß §§ 21, 2bindung 22 InsO verbunden, unter anderem das Verbot der Zahlungen an die Schuldnerin sowie die Beschränkung von Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin. Zunächst wurde Rechtsanwalt Dr. Norbert Küpper als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Am 18.04.2024 ist Dr. Norbert Küpper aus seinem Amt entlassen und Rechtsanwältin Ines Cammann als neue vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt worden. Der Prüfungsstichtag für die Forderungen ist der 14.07.2026.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stefanus Fenster und Türen GmbH & Co. KG wurde am 21.01.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zuvor waren bereits vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Norbert Küpper zunächst zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt war. Dies…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stefanus Fenster und Türen GmbH & Co. KG wurde am 21.01.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zuvor waren bereits vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Norbert Küpper zunächst zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt war. Dieser ist am 18.04.2024 aus seinem Amt entlassen und durch Rechtsanwältin Ines Cammann ersetzt worden. Mit der Verfahrenseröffnung wurde Rechtsanwältin Ines Cammann zur endgültigen Insolvenzverwalterin ernannt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.03.2025 anzumelden. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 09.04.2025. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen einreichen. Das Verfahren wird vorerst schriftlich durchgeführt; eine Gläubigerversammlung wird nicht einberufen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 75/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter 7649 eingetragenen Stefanus Fenster und Türen GmbH & Co. KG, Kupferstr. 9, 33378 Rheda-Wiedenbrück, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellscha…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 75/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter 7649 eingetragenen Stefanus Fenster und Türen GmbH & Co. KG, Kupferstr. 9, 33378 Rheda-Wiedenbrück, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragene Stefanus Verwaltungs GmbH, Kupferstr. 9, 33378 Rheda-Wiedenbrück, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Besim Stefanus, Kupferstr. 9, 33378 Rheda-Wiedenbrück,
ist am 01.02.2024, um 14:20 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Norbert Küpper, Paderborner Str. 11, 33415 Verl bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 75/24
Amtsgericht Bielefeld, 01.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 75/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter 7649 eingetragenen Stefanus Fenster und Türen GmbH & Co. KG, Kupferstr. 9, 33378 Rheda-Wiedenbrück, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellscha…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 75/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter 7649 eingetragenen Stefanus Fenster und Türen GmbH & Co. KG, Kupferstr. 9, 33378 Rheda-Wiedenbrück, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragene Stefanus Verwaltungs GmbH, Kupferstr. 9, 33378 Rheda-Wiedenbrück, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Besim Stefanus
ist am 18.04.2024 der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Norbert Küpper, Paderborner Str. 11, 33415 Verl aus seinem Amt entlassen und an seiner Stelle Rechtsanwältin Ines Cammann, Paderborner Str. 11, 33415 Verl bestellt worden.
43 IN 75/24
Amtsgericht Bielefeld, 18.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 75/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter 7649 eingetragenen Stefanus Fenster und Türen GmbH & Co. KG, Kupferstr. 9, 33378 Rheda-Wiedenbrück, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, di…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 75/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter 7649 eingetragenen Stefanus Fenster und Türen GmbH & Co. KG, Kupferstr. 9, 33378 Rheda-Wiedenbrück, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragene Stefanus Verwaltungs GmbH, Kupferstr. 9, 33378 Rheda-Wiedenbrück, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Besim Stefanus
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 14.07.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.111 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 75/24
Amtsgericht Bielefeld, 12.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 75/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter 7649 eingetragenen Stefanus Fenster und Türen GmbH & Co. KG, Kupferstr. 9, 33378 Rheda-Wiedenbrück, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des A…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 75/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter 7649 eingetragenen Stefanus Fenster und Türen GmbH & Co. KG, Kupferstr. 9, 33378 Rheda-Wiedenbrück, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragene Stefanus Verwaltungs GmbH, Kupferstr. 9, 33378 Rheda-Wiedenbrück, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Besim Stefanus, Kupferstr. 9, 33378 Rheda-Wiedenbrück,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 21.01.2025, um 13:07 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 29.01.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Ines Cammann, Paderborner Str. 11, 33415 Verl.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.03.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 09.04.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- gegebenenfalls:
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung oder Aufnahme eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert bzw. Ablehnung der Aufnahme eines solchen Rechtsstreits, Abschluss eines Vergleichs oder Schiedsvertrags zur Beilegung oder Vermeidung eines solchen Rechtsstreits,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) der Insolvenzverwalterin bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 26.03.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.111 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
43 IN 75/24
Bielefeld, 21.01.2025
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