Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Steinkamp GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRA 5889
EUID
DER2108.HRA5889
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 763/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwälte Handschuh + Lehmann
Kanzlei
Rechtsanwälte Handschuh + Lehmann
Adresse
Hermannstr. 7, 32423 Minden
Termine & Fristen
Prüfungstermin
19.08.2024
Gläubigerversammlung
17.07.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Steinkamp GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Bielefeld unter dem Aktenzeichen 43 IN 763/21 anhängig. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 5889 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird die GmbH & Co. KG durch die persönlich haftende Gesellschafterin Steinkamp Verwaltungs GmbH (HRB 9290), vertreten durch Geschäftsführer Lars Steinkamp. Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte Handschuh + Lehmann in Minden. Im Juni 2024 hat das Gericht die Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der entsprechende Prüfungsstichtag ist der 19.08.2024. Im Juni 2025 wird eine besondere Gläubigerversammlung für den 17.07.2025 angesetzt. Auf der Tagesordnung steht die Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem geschlossenen Vergleich zur Regelung von Ansprüchen gegenüber dem Gesellschafter der Schuldnerin. Die Gläubiger können bis zu diesem Termin schriftliche Stellungnahmen einreichen. Bei Nichtteilnahme an der schriftlichen Abstimmung gilt die Zustimmung als erteilt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 763/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 5889 eingetragenen Steinkamp GmbH & Co. KG, In der Tütenbeke 14, 32339 Espelkamp, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Han…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 763/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 5889 eingetragenen Steinkamp GmbH & Co. KG, In der Tütenbeke 14, 32339 Espelkamp, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 9290 eingetragene Steinkamp Verwaltungs GmbH, In der Tütenbeke 14, 32339 Espelkamp, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lars Steinkamp
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Handschuh + Lehmann, Hermannstr. 7, 32423 Minden
wird bestimmt:
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 17.07.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
Zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu dem geschlossenen Vergleich zu Regelung von Ansprüchen gegenüber dem Gesellschafter der Schuldnerin.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 13.06.2025 nebst Beschlussanträgen verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.110 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 763/21
Amtsgericht Bielefeld, 17.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 763/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 5889 eingetragenen Steinkamp GmbH & Co. KG, In der Tütenbeke 14, 32339 Espelkamp, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Han…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 763/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 5889 eingetragenen Steinkamp GmbH & Co. KG, In der Tütenbeke 14, 32339 Espelkamp, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 9290 eingetragene Steinkamp Verwaltungs GmbH, In der Tütenbeke 14, 32339 Espelkamp, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lars Steinkamp
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 19.08.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.110 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 763/21
Amtsgericht Bielefeld, 10.06.2024
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