Forderungsanmeldung Hessen HRA 52912

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Sticker Transporte GmbH & Co.KG

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 52912
EUID
DEM1201.HRA52912

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Phase
Forderungsanmeldung

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Markus Ritterrath
Kanzlei
BRRS Rechtsanwälte
Adresse
Hauptstr. 83, 65760 Eschborn
Telefon
06196 77 906 0
E-Mail

Termine & Fristen

Eröffnung
28.02.2025 , 16:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
29.04.2025
Prüfungstermin
20.05.2025

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sticker Transporte GmbH & Co.KG mit Sitz in Wiesbaden ist am 28.02.2025 um 16:00 Uhr eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Markus Ritterrath von der Kanzlei BRRS Rechtsanwälte. Gläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO bis zum 29.0

0.2025 anzumelden sowie Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Der Stichtag für die Prüfung der Forderungen ist der 20.05.2025. Die Insolvenztabelle und Anmeldeunterlagen liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

10 IN 422/24: Über das Vermögen der Sticker Transporte GmbH & Co.KG, Daimlerring 4, 65205 Wiesbaden (AG Frankfurt am Main, HRA 52912), ist am 28.02.2025 um 16:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Markus Ritterrath, BRRS Rechtsanwälte, Hauptstr. 83, 65760 Eschborn, Tel.: 06…

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

10 IN 422/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sticker Transporte GmbH & Co.KG, Daimlerring 4, 65205 Wiesbaden, ist am 02.10.2024 um 14:35 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Inso…

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