Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Sticky Style UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Mercatorstr. 82-84, 47051 Duisburg
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 28797
EUID
DER1202.HRB28797
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
64 IN 40/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Sarah Wolf
Adresse
Schifferstr. 166, 47059 Duisburg
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
28.02.2024 , 13:48 Uhr
Eröffnung
24.06.2024 , 13:45 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.08.2024
Berichtstermin
10.09.2024
Gegenstand des Unternehmens
der An- und Verkauf sowie das Besticken, Bedrucken und Beflocken in jeglicher Art von Berufsbekleidung, Berufsmaterialien und persönlichen Schutzausrüstungen nebst entsprechendem Internethandel.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der StickStyle UG (haftungsbeschränkt) wurde am 28.02.2024 um 13:48 Uhr mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen eröffnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Sarah Wolf bestellt. Das Verfahren ist am 24.06.2024 um 13:45 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag der Schuldnerin endgültig eröffnet worden. Rechtsanwältin Sarah Wolf ist zur Insolvenzverwalterin ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 06.08.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 10.09.2024. Die Unterlagen zur Einsicht liegen ab dem 19.08.2024 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg nieder.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 40/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 28797 eingetragenen StickStyle UG (haftungsbeschränkt), Mercatorstraße 82 - 84, 47051 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andre Kim, Rheint…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 40/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 28797 eingetragenen StickStyle UG (haftungsbeschränkt), Mercatorstraße 82 - 84, 47051 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andre Kim, Rheintörchenstraße 127, 47055 Duisburg
Geschäftszweig: An- und Verkauf sowie das Besticken, Bedrucken und Beflocken in jeglicher Art von Berufsbekleidung, Berufsmaterialien und persönilchen Schutzausrüstungen nebst entsprechendem Internethandel
ist am 28.02.2024, um 13:48 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Sarah Wolf, Schifferstr. 166, 47059 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
64 IN 40/24
Amtsgericht Duisburg, 28.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 40/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 28797 eingetragenen StickStyle UG (haftungsbeschränkt), Mercatorstraße 82 - 84, 47051 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andre Kim, Rheintörchenstraße 127, 47055 Duisburg
Ges…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 40/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 28797 eingetragenen StickStyle UG (haftungsbeschränkt), Mercatorstraße 82 - 84, 47051 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andre Kim, Rheintörchenstraße 127, 47055 Duisburg
Geschäftszweig: An- und Verkauf sowie das Besticken, Bedrucken und Beflocken in jeglicher Art von Berufsbekleidung, Berufsmaterialien und persönilchen Schutzausrüstungen nebst entsprechendem Internethandel
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 24.06.2024, um 13:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 27.02.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Sarah Wolf, Schifferstr. 166, 47059 Duisburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.08.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 10.09.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) der Insolvenzverwalterin bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 19.08.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C208 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt:
BW-Bank / LBBW Heidelberg, IBAN DE75600501010400065700, BIC SOLADEST600.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
64 IN 40/24
Duisburg, 24.06.2024
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