Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Stiehl, Lutz
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Sachsen
Adresse
An der Lösermühle 1 B, 09544 Neuhausen/Erzgeb. OT Cämmerswalde
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRA 7162
EUID
DEU1206.HRA7162
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
420 IN 153/23
Phase
Restschuldbefreiung erteilt
Termine & Fristen
Eröffnung
01.03.2023
Widerspruchsfrist Forderungen
14.01.2026
Stellungnahmefrist Restschuldbefreiung
07.04.2026
Restschuldbefreiung erteilt
09.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Lutz Stiehl ist am 01.03.2023 eröffnet worden. Im weiteren Verlauf wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 14.01.2026 bestand. Das Verfahren ist in der Phase der Restschuldbefreiung angekommen. Mit Beschluss vom 09.04.2026 ist dem Schuldner die Restschuldbefreiung erteilt worden. Von der Restschuldbefreiung sind alle Gläubiger betroffen, die zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung am 01.03.2023 Insolvenzgläubiger waren, unabhängig von ihrer Teilnahme am Verfahren. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung oder Bekanntmachung Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 420 IN 153/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Lutz Stiehl, geb. 10.08.1971, Neuwernsdorf 7, 09544 Neuhausen/Erzgeb.
- ist über die Erteilung der beantragten Restschuldbefreiung zu entscheiden. Die Insolvenzgläubiger und der Schuldner haben Gelegenhei…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 420 IN 153/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Lutz Stiehl, geb. 10.08.1971, Neuwernsdorf 7, 09544 Neuhausen/Erzgeb.
- ist über die Erteilung der beantragten Restschuldbefreiung zu entscheiden. Die Insolvenzgläubiger und der Schuldner haben Gelegenheit, schriftlich bis zum 07.04.2026 beim
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
unter Angabe des Aktenzeichens Stellung zu nehmen sowie Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gemäß § 290 InsO, § 294 ZPO beim Insolvenzgericht einzureichen.
Der Restschuldbefreiungsantrag, eventuelle weitere Stellungnahmen und Anträge auf Versagung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Frist wird das Gericht über den Antrag entscheiden.
Der Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 420 IN 153/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Lutz Stiehl, geb. 10.08.1971, Neuwernsdorf 7, 09544 Neuhausen/Erzgeb.
- wurde die Restschuldbefreiung mit Beschluss vom 09.04.2026 erteilt.
Von der Restschuldbefreiung sind diejenigen Gläubiger betroffen,…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 420 IN 153/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Lutz Stiehl, geb. 10.08.1971, Neuwernsdorf 7, 09544 Neuhausen/Erzgeb.
- wurde die Restschuldbefreiung mit Beschluss vom 09.04.2026 erteilt.
Von der Restschuldbefreiung sind diejenigen Gläubiger betroffen, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.03.2023 Insolvenzgläubiger waren, auch wenn sie nicht am Insolvenzverfahren teilgenommen haben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt. Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 420 IN 153/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Lutz Stiehl, geb. 10.08.1971, Neuwernsdorf 7, 09544 Neuhausen/Erzgeb.
ergeht am 26.11.2025 nachfolgende Entscheidung:
Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 420 IN 153/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Lutz Stiehl, geb. 10.08.1971, Neuwernsdorf 7, 09544 Neuhausen/Erzgeb.
ergeht am 26.11.2025 nachfolgende Entscheidung:
Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum 14.01.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
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