Betrieb eines Fliesenfachhandels, das Ausführen sämtlicher Fliesen-, Naturstein- und Mosaikarbeiten in privaten, gewerblichen und öffentlichen Bereichen sowie artverwandte Tätigkeiten
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Stilhouse20 GmbH ist am 18.02.2025 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Rechtsanwältin Karina Schwarz wurde zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Am 01.04.2025 um 09:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Insolvenztabelle wird bis zum 16.06.2025 geprüft. Forderungen sind bis zum 16.05.2025 anzumelden. Am 07.04.2025 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
340 IN 87/25 (351): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Stilhouse20 GmbH, Harzstr. 20, 06493 Ballenstedt, Betrieb eines Fliesenfachhandels, das Ausführen sämtlicher Fliesen-, Naturstein- und Mosaikarbeiten und öffentlichen Bereichen sowie artverwandte Tätigkeiten (AG Stendal, HRB 6357), vertr. d.: Pe…
340 IN 87/25 (351): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Stilhouse20 GmbH, Harzstr. 20, 06493 Ballenstedt, Betrieb eines Fliesenfachhandels, das Ausführen sämtlicher Fliesen-, Naturstein- und Mosaikarbeiten und öffentlichen Bereichen sowie artverwandte Tätigkeiten (AG Stendal, HRB 6357), vertr. d.: Peter Nitschke, 06502 Thale, (Geschäftsführer), ist am 18.02.2025 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
Andere Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Karina Schwarz, Klausenerstraße 24, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/ 6286260, Fax: 0391/ 6286266, E-Mail: magdeburg@insolvenzverwaltungen.de, Internet: www.insolvenzverwaltungen.de bestellt worden.
Der vollständige Beschluss einschließlich Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Magdeburg, 18.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren Stilhouse20 GmbH, Harzstr. 20, 06493 Ballenstedt, Betrieb eines Fliesenfachhandels, das Ausführen sämtlicher Fliesen-, Naturstein- und Mosaikarbeiten und öffentlichen Bereichen sowie artverwandte Tätigkeiten (AG Stendal, HRB 6357), vertr. d.: Peter Nitschke, 06502 Thale,…
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren Stilhouse20 GmbH, Harzstr. 20, 06493 Ballenstedt, Betrieb eines Fliesenfachhandels, das Ausführen sämtlicher Fliesen-, Naturstein- und Mosaikarbeiten und öffentlichen Bereichen sowie artverwandte Tätigkeiten (AG Stendal, HRB 6357), vertr. d.: Peter Nitschke, 06502 Thale, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO mit Schriftsatz vom 02.04.2025 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
- 340 IN 87/25 (351) - (07.04.2025)
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen der Stilhouse20 GmbH, Harzstr. 20, 06493 Ballenstedt, Betrieb eines Fliesenfachhandels, das Ausführen sämtlicher Fliesen-, Naturstein- und Mosaikarbeiten und öffentlichen Bereichen sowie artverwandte Tätigkeiten (AG Stendal, HRB 6357), vertr. d.: Peter Nitschke, 06502 Thale, (Ge…
Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen der Stilhouse20 GmbH, Harzstr. 20, 06493 Ballenstedt, Betrieb eines Fliesenfachhandels, das Ausführen sämtlicher Fliesen-, Naturstein- und Mosaikarbeiten und öffentlichen Bereichen sowie artverwandte Tätigkeiten (AG Stendal, HRB 6357), vertr. d.: Peter Nitschke, 06502 Thale, (Geschäftsführer), ist am 01.04.2025 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Karina Schwarz, Klausenerstraße 24, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/ 6286260, Fax: 0391/ 6286266, E-Mail: magdeburg@insolvenzverwaltungen.de, Internet: www.insolvenzverwaltungen.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 16.05.2025 anzumelden; der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das schriftliche Verfahren ist angeordnet (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 16.06.2025. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: a) Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, b) Anträge über die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (16.05.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (16.06.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Hinweis:
Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/datenschutzerklaerung/.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
- 01.04.2025 - (340 IN 87/25 (351))
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.