Vorläufiges Insolvenzverfahren Rheinland-Pfalz HRB 64797

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Insolvenzprofil

STN Montage GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein HRB 64797
EUID
DET3104V.HRB64797

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1 IN 54/22
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Michael Wellstein

Termine & Fristen

Antrag auf Vergütungsfestsetzung
13.10.2023
Beschluss Vergütungsfestsetzung
21.12.2023

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der STN Montage GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Michael Wellstein, hat am 13.10.2023 einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen gestellt. Das Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr. hat mit Beschluss vom 21.12.2023 die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Die Berechnung der Vergütung erfolgte auf Basis einer Berechnungsmasse unter Anwendung von §§ 1, 2 InsVV sowie § 63 Abs. 3 InsO für die Bruchteilsvergütung. Die Auslagen und die Umsatzsteuer wurden gemäß § 8 Abs. 3 InsVV bzw. § 7 InsVV ermittelt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde oder Erinnerung eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

1 IN 54/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der STN Montage GmbH, Turmstr. 7, 67433 Neustadt an der Weinstraße (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 64797), vertr. d.: Ilyas Findikli, Wilhelm-Wüst-Str. 15, 76829 Landau in der Pfalz, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters…

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