Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Stockinger Industrieservice GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Gewerbegebiet Manzing 7, 94065 Waldkirchen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Passau HRB 9853
EUID
DED2803V.HRB9853
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Passau
Aktenzeichen
IN 36/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Bastian Kainz
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Stadtplatz 7, 94078 Freyung
Termine & Fristen
Verteilungstermin
05.12.2025 , 11:45 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Industrieservice für Maschinenverlagerungen; sowie Inbetriebnahme, Reparatur und Wartung von CNC- Bearbeitungsmaschinen, sowie TÜV-Abnahme von Regalsystemen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stockinger Industrieservice GmbH ist der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Bastian Kainz bestellt. Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters sind bereits festgesetzt worden. Ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Genehmigung einer Vereinbarung zur Abgeltung aller Ansprüche gegenüber dem geschäftsführenden Gesellschafter, Herrn Markus Stockinger, gegen Zahlung eines Betrages von 10.000,00 Euro ist auf den 05.12.2025 um 11:45 Uhr im Sitzungssaal 6 des Amtsgerichts Passau anberaumt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 36/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Stockinger Industrieservice GmbH, Gewerbegebiet Manzing 7, 94065 Waldkirchen, vertreten durch den Geschäftsführer Stockinger Marcus
Registergericht: Amtsgericht Passau Registergericht Register-Nr.: HRB 9853
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden…
IN 36/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Stockinger Industrieservice GmbH, Gewerbegebiet Manzing 7, 94065 Waldkirchen, vertreten durch den Geschäftsführer Stockinger Marcus
Registergericht: Amtsgericht Passau Registergericht Register-Nr.: HRB 9853
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Bastian Kainz, Stadtplatz 7, 94078 Freyung, wurden festgesetzt; es wurde die Regelvergütung aus den erzielten Einnahmen unter Berücksichtigung eines Zuschlags von 17,5 % samt der Auslagenpauschale und der Mehrwertsteuer festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 31.01.2024.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Passau
Schustergasse 4
94032 Passau
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Passau
Schustergasse 4
94032 Passau
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 22.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 36/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Stockinger Industrieservice GmbH, Gewerbegebiet Manzing 7, 94065 Waldkirchen, vertreten durch den Geschäftsführer Stockinger Marcus
Registergericht: Amtsgericht Passau Registergericht Register-Nr.: HRB 9853
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlu…
IN 36/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Stockinger Industrieservice GmbH, Gewerbegebiet Manzing 7, 94065 Waldkirchen, vertreten durch den Geschäftsführer Stockinger Marcus
Registergericht: Amtsgericht Passau Registergericht Register-Nr.: HRB 9853
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Genehmigung einer Vereinbarung zur Abgeltung aller Ansprüche gegenüber dem geschäftsführenden Gesellschafter, Herrn Markus Stockinger, gegen Zahlung eines Betrages von € 10.000,00
wird bestimmt auf
Freitag, 05.12.2025, 11:45 Uhr
Sitzungssaal 6, EG, Schustergasse 4, 94032 Passau
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 21.11.2025
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