Das Erbringen von Dienstleistungen im Bereich des Marketings für börsennotierte Unternehmen und im Rahmen von Börsengängen sowie Dienstleistungen in den Bereichen Telekommunikation und Mobilfunk, insbesondere die Entwicklung, der Vertrieb und die Pflege von Apps.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der StockMarketing & Communications UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Wuppertal anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Dirk Andres, hat der Schlussverteilung zugestimmt. Nach dessen Anzeige betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 225.403,98 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 73.349,35 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal zur Einsicht niedergelegt. Das Verfahren ist am 24.04.2026 um 12:55 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 125/18
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 26423 eingetragenen StockMarketing & Communications UG (haftungsbeschränkt), Cronenberger Straße 114, 42651 Solingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mart…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 125/18
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 26423 eingetragenen StockMarketing & Communications UG (haftungsbeschränkt), Cronenberger Straße 114, 42651 Solingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Berenbeck, Berghauser Str. 56 b, 42349 Wuppertal
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Magdalena Konschalla, Turmhof 15, 42103 Wuppertal
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Dirk Andres, Weinsbergtalstraße 4, 42657 Solingen
wird heute, am 24.04.2026, um 12:55 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
145 IN 125/18
Amtsgericht Wuppertal, 24.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 125/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 26423 eingetragenen StockMarketing & Communications UG (haftungsbeschränkt), Cronenberger Straße 114, 42651 Solingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn M…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 125/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 26423 eingetragenen StockMarketing & Communications UG (haftungsbeschränkt), Cronenberger Straße 114, 42651 Solingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Berenbeck, Berghauser Str. 56 b, 42349 Wuppertal
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 225.403,98 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 73.349,35 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A236 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
145 IN 125/18
Amtsgericht Wuppertal, 26.08.2025
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