Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Stone Roses Garden GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 211076
EUID
DEF1103R.HRB211076
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 2079/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
29.04.2024
Widerspruchsfrist
27.05.2024
Forderungsanmeldefrist
11.09.2024
Widerspruchsfrist
30.10.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stone Roses Garden GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Nene Schramm, ist beim Amtsgericht Charlottenburg anhängig. Der Geschäftszweig des Schuldners umfasst Gartenbau und Baustoffhandel. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 29.04.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 27.05.2024 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stone Roses Garden GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Nene Schramm, ist beim Amtsgericht Charlottenburg anhängig. Die Schuldnerin betreibt Gartenbau und Baustoffhandel. Im Verfahren wurden nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO gep…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stone Roses Garden GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Nene Schramm, ist beim Amtsgericht Charlottenburg anhängig. Die Schuldnerin betreibt Gartenbau und Baustoffhandel. Im Verfahren wurden nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO geprüft. Zunächst erfolgte die Prüfung der bis zum 29.04.2024 angemeldeten Forderungen (Tabellenblattnummer 45 bis 52), wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 27.05.2024 bestand. Später wurden die bis zum 11.09.2024 nachträglich angemeldete Forderung (Tabellenblattnummer 53) geprüft, wogegen bis zum 30.10.2024 widersprochen werden konnte. Die Tabellen und Anmeldeunterlagen lagen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36s IN 2079/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Stone Roses Garden GmbH,
Späthstraße 80/81, 12437 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführerin Nene Schramm
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 211076
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Gartenbau und Baustoffhandel
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1. Die Prüfung der bis 29.04.…
36s IN 2079/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Stone Roses Garden GmbH,
Späthstraße 80/81, 12437 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführerin Nene Schramm
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 211076
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Gartenbau und Baustoffhandel
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1. Die Prüfung der bis 29.04.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 45 bis 52 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.05.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 29.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36s IN 2079/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Stone Roses Garden GmbH,
Späthstraße 80/81, 12437 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführerin Nene Schramm
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 211076
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Gartenbau und Baustoffhandel
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1. Die Prüfung der bis 11.09.…
36s IN 2079/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Stone Roses Garden GmbH,
Späthstraße 80/81, 12437 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführerin Nene Schramm
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 211076
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Gartenbau und Baustoffhandel
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1. Die Prüfung der bis 11.09.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 53 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.10.2024 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 11.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36s IN 2079/21
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Stone Roses Garden GmbH,
Späthstraße 80/81, 12437 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführerin Nene Schramm
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 211076
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Gartenbau und Baustoffhandel
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Für die festgestellten Forder…
36s IN 2079/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Stone Roses Garden GmbH,
Späthstraße 80/81, 12437 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführerin Nene Schramm
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 211076
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Gartenbau und Baustoffhandel
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 226.830,12 EUR steht ein Betrag von 42.869,59 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 08.11.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36s IN 2079/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Stone Roses Garden GmbH,
Späthstraße 80/81, 12437 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführerin Nene Schramm
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 211076
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Gartenbau und Baustoffhandel
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hat der Insolvenzverwalter mi…
36s IN 2079/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Stone Roses Garden GmbH,
Späthstraße 80/81, 12437 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführerin Nene Schramm
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 211076
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Gartenbau und Baustoffhandel
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hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 01.08.2024 die Vergütung für seine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter gemäß §§ 10, 2 InsVV und die Auslagen gemäß §§ 10, 8 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Neben der abschlägigen Vergütung gem. § 63 Abs. 3 InsO i.H.v. 25 % der Regelvergütung wurde Zuschläge i.H.v. 15 % für die Betriebsfortführung und die Durchführung des Investorenprozesses beantragt. Mithin wurde der Berechnung vorliegend ein Regelsatz i.H.v. 0,4 zugrunde gelegt.
Der vollständige Antrag kann durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 08.11.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36s IN 2079/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Stone Roses Garden GmbH,
Späthstraße 80/81, 12437 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführerin Nene Schramm
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 211076
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Gartenbau und Baustoffhandel
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hat der Insolvenzverwalter mi…
36s IN 2079/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Stone Roses Garden GmbH,
Späthstraße 80/81, 12437 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführerin Nene Schramm
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 211076
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Gartenbau und Baustoffhandel
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hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 01.08.2024 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 15 % für die Unternehmensveräußerung im Ganzen, die obstruierende Geschäftsführerin und die unzureichende und unvollständige Buchhaltung unter Berücksichtigung der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters beantragt.
An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt.
Der vollständige Antrag kann durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 08.11.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36s IN 2079/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Stone Roses Garden GmbH,
Späthstraße 80/81, 12437 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführerin Nene Schramm
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 211076
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Gartenbau und Baustoffhandel
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1. Die Durchführung des Schlu…
36s IN 2079/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Stone Roses Garden GmbH,
Späthstraße 80/81, 12437 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführerin Nene Schramm
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 211076
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Gartenbau und Baustoffhandel
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 13.12.2024
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 226.830,12 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 42.869,59 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 08.11.2024
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