Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Strandvilla Baabe GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Flensburg HRB 8978
EUID
DEX1112R.HRB8978
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
56 IN 171/19
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Hagen Frhr. von Diepenbroick-Grüter
Kanzlei
Münzel & Böhm
Adresse
Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg
Termine & Fristen
Fristende für Einwendungen und Anträge
20.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Strandvilla Baabe GmbH ist beim Amtsgericht Flensburg anhängig. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Hagen Frhr. von Diepenbroick-Grüter hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen. Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 96.463,67 EUR steht kein Betrag zur Verteilung zur Verfügung. Das Gericht hat die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO im schriftlichen Verfahren angeordnet. Beteiligte konnten bis zum 20.07.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Anträge zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände einreichen. Diese Schlussanhörung ersetzt den eigentlichen Schlusstermin.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
56 IN 171/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Strandvilla Baabe GmbH, Ruhnmark 11, 24975 Maasbüll, vertreten durch den Geschäftsführer Kaj Jensen
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 8978 FL
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 96.463,67 EUR steht ein Betr…
56 IN 171/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Strandvilla Baabe GmbH, Ruhnmark 11, 24975 Maasbüll, vertreten durch den Geschäftsführer Kaj Jensen
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 8978 FL
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 96.463,67 EUR steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 08.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
56 IN 171/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Strandvilla Baabe GmbH, Ruhnmark 11, 24975 Maasbüll, vertreten durch den Geschäftsführer Kaj Jensen
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 8978 FL
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Hagen F…
56 IN 171/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Strandvilla Baabe GmbH, Ruhnmark 11, 24975 Maasbüll, vertreten durch den Geschäftsführer Kaj Jensen
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 8978 FL
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Hagen Frhr. von Diepenbroick-Grüter, c/o Münzel & Böhm, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg, wurden festgesetzt.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
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Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Flensburg
Südergraben 22
24937 Flensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Flensburg
Südergraben 22
24937 Flensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 08.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
56 IN 171/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Strandvilla Baabe GmbH, Ruhnmark 11, 24975 Maasbüll, vertreten durch den Geschäftsführer Kaj Jensen
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 8978 FL
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erö…
56 IN 171/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Strandvilla Baabe GmbH, Ruhnmark 11, 24975 Maasbüll, vertreten durch den Geschäftsführer Kaj Jensen
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 8978 FL
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 20.07.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Flensburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 08.06.2026
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