Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Straßenbau und Tiefbau Szymanski und Hotopp GmbH & Co.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co.
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Lagerstr. 9, 30453 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRA 21904
EUID
DEP2305.HRA21904
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
908 IN 136/09
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Aufhebung
31.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Straßenbau und Tiefbau Szymanski und Hotopp GmbH & Co. in Hannover ist am 31.03.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Das Verfahren ist damit beendet. Rechtsbehelfe können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 136/09 - 9 -: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Straßenbau und Tiefbau Szymanski und Hotopp GmbH & Co., Lagerstraße 9, 30453 Hannover (AG Hannover, HRA 21904 HRB6800), vertr. d.: 1. Szymanski und Hotopp Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Lagerstraße 9, 30453 Hannover, (persönlich haftende Gesellsc…
908 IN 136/09 - 9 -: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Straßenbau und Tiefbau Szymanski und Hotopp GmbH & Co., Lagerstraße 9, 30453 Hannover (AG Hannover, HRA 21904 HRB6800), vertr. d.: 1. Szymanski und Hotopp Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Lagerstraße 9, 30453 Hannover, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dipl.-Ing. Thomas Hotopp, An der Worth 18 a, 30916 Isernhagen, (Geschäftsführer), ist am 31.03.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 31.03.2026
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