Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Struck Turbotechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 60121
EUID
DER3306.HRB60121
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70k IN 413/25
Phase
Insolvenzplanverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
29.09.2025 , 12:11 Uhr
Aufhebung
08.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Köln hat am 29.09.2025 um 12:11 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Struck Turbotechnik GmbH die Anordnung der vorläufigen Sachwaltung (vorläufigen Eigenverwaltung) gemäß § 270b InsO getroffen. Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering bestellt. Die Anordnung gilt als Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens im Sinne der EuInsVO. Es werden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Der vorläufige Sachwalter ist berechtigt, Geschäftsräume zu betreten und Nachforschungen anzustellen sowie Auskünfte einzuholen. Er hat über die Eigenverwaltungsplanung, die Vollständigkeit der Rechnungslegung und das Bestehen von Haftungsansprüchen gegen Organe Bericht zu erstatten. Die Schuldnerin hat alle vier Wochen Zwischenberichte an das Gericht zu erstatten, wobei der erste Bericht nach drei Wochen vorzulegen ist. Das Protokoll datiert vom 30.10.2025.
Originalbekanntmachung · Insolvenzplanverfahren
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Struck Turbotechnik GmbH ist am 29.09.2025 durch Anordnung der vorläufigen Sachwaltung eröffnet worden, was als Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens im Sinne der EuInsVO gilt. Zum vorläufigen Sachwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering bestellt worden. Der Schuldne…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Struck Turbotechnik GmbH ist am 29.09.2025 durch Anordnung der vorläufigen Sachwaltung eröffnet worden, was als Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens im Sinne der EuInsVO gilt. Zum vorläufigen Sachwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering bestellt worden. Der Schuldnerin ist die Eigenverwaltung unter Aufsicht des vorläufigen Sachwalters gestattet worden. Der vorläufige Sachwalter ist beauftragt, über die Eigenverwaltungsplanung sowie die Vollständigkeit der Buchführung zu berichten. Ein ursprünglich für den 08.07.2026 angesetzter Termin ist aufgehoben worden, da sich die Umstände seit Einreichung des Insolvenzplans vom 15.06.2026 verändert haben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 413/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Struck Turbotechnik GmbH, Kölner Str. 89, 50859 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tim Ley, Kölner Straße 89, 50859 Köln
wird heute, am 29.09.2025, um 12:11 Uhr, angeordnet (§ 270b InsO): Zum …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 413/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Struck Turbotechnik GmbH, Kölner Str. 89, 50859 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tim Ley, Kölner Straße 89, 50859 Köln
wird heute, am 29.09.2025, um 12:11 Uhr, angeordnet (§ 270b InsO): Zum vorläufigen Sachwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Sachsenring 69, 50677 Köln, Telefon: 0221 99 22 30-0, Fax: 0221 99 22 3035 bestellt.
Die Anordnung der vorläufigen Sachwaltung (vorläufigen Eigenverwaltung) gilt als Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 2015/848 des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren (EuInsVO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahme werden einstweilen eingestellt (§§ 270c Abs. 3, 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Der vorläufige Sachwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Er ist berechtigt, Auskünfte über die schuldnerischen Vermögensverhältnisse bei Dritten einzuholen.
Der vorläufige Sachwalter wird beauftragt, Bericht zu erstatten über die von der Schuldnerin vorgelegte Eigenverwaltungsplanung, insbesondere, ob diese von den erkannten und erkennbaren tatsächlichen Gegebenheiten ausgeht, schlüssig ist und durchführbar erscheint.
Der vorläufige Sachwalter wird beauftragt, Bericht zu erstatten über die Vollständigkeit und Geeignetheit der Rechnungslegung und Buchführung als Grundlage für die Eigenverwaltungsplanung, insbesondere für die Finanzplanung.
Der vorläufige Sachwalter wird beauftragt, Bericht zu erstatten über das Bestehen von Haftungsansprüchen des Schuldners gegen amtierende oder ehemalige Mitglieder der Organe.
Der Schuldnerin wird aufgegeben, unabhängig vom vorläufigen Sachwalter jedenfalls alle vier Wochen - bei Bedarf auch öfter - dem Insolvenzgericht Zwischenbericht zu erstatten.
Der erste Bericht ist nach drei Wochen vorzulegen, damit der vorläufige Sachwalter zu diesem in seinem Bericht Stellung nehmen kann (§ 281 Abs. 2 S. 2 InsO analog).
70k IN 413/25
Amtsgericht Köln, 30.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 413/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 60121 eingetragenen Struck Turbotechnik GmbH, Kölner Str. 89, 50859 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tim Ley, Unter den Ulmen 1, 50968 Köln
wird der …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 413/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 60121 eingetragenen Struck Turbotechnik GmbH, Kölner Str. 89, 50859 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tim Ley, Unter den Ulmen 1, 50968 Köln
wird der Termin vom 08.07.2026 aufgehoben.
Verlegungs- bzw. Aufhebungs-Grund: Heute morgen angezeigte Veränderung der Umstände seit Einreichung des Insolvenzplans vom 15.06.2026.
70k IN 413/25
Amtsgericht Köln, 08.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 413/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 60121 eingetragenen Struck Turbotechnik GmbH, Kölner Str. 89, 50859 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tim Ley, Unter den Ulmen 1, 50968 Köln
sollen di…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 413/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 60121 eingetragenen Struck Turbotechnik GmbH, Kölner Str. 89, 50859 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tim Ley, Unter den Ulmen 1, 50968 Köln
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 19.08.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 05.08.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1228 niedergelegt.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem
05.08.2026
in elektronischer Form zur Information der Beteiligten niedergelegt.
Eine Einsichtnahme durch die Verfahrensbeteiligten kann bei dem Insolvenzgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich beantragt werden.
Werden die Insolvenzakten - wie vorliegend - elektronisch geführt, gewährt die Geschäftsstelle die Einsicht durch Bereitstellung des Inhalts der Akten zum Abruf oder durch Übermittlung des Inhalts der Akten auf einem sicheren Übermittlungsweg. Nur auf besonderen Antrag wird Einsicht durch Einsichtnahme in den Diensträumen gewährt. Ein Aktenausdruck oder ein Datenträger mit dem Inhalt der Akte wird auf besonders zu begründenden Antrag nur übermittelt, wenn der Verfahrensbeteiligte hieran ein berechtigtes Interesse darlegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70k IN 413/25
Amtsgericht Köln, 15.07.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.