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Das Amtsgericht Darmstadt hat am 07.05.2026 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der studentslip.eu eCommerce UG (haftungsbeschränkt) die vorläufige Verwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Philip Konen bestellt worden. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO sind Verfügungen des Antragsgegners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Schuldnern des Schuldners wird das Zahlungsverbot auferlegt. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie ein Insolvenzsonderkonto zu führen. Die beteiligten Finanzbehörden, Banken und Kreditinstitute werden angewiesen, dem Verwalter alle Auskünfte zu erteilen.
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