Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 796
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Stünings Medien GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Dießemer Bruch 167, 47805 Krefeld
Handelsregister
Amtsgericht Krefeld HRB 796
EUID
DER1402.HRB796
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
92 IN 25/20
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Prüfungstermin
04.06.2025
Gegenstand des Unternehmens
die Fortführung der Geschäfte der Firma "Verlag Willi Stünings", nämlich die Herausgabe von Zeitschriften, Büchern sowie Videoprodukten und die Herstellung elektronischer Medien. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Zweck des Unternehmens zu dienen geeignet sind. Sie kann insbesondere im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder sich an anderen Unternehmen beteiligen oder andere Unternehmen ganz übernehmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stünings Medien GmbH ist eröffnet. Die gesetzlich vertretenen Geschäftsführer sind Rechtsanwalt Guido Utsch, Rechtsanwalt Holger Rhode, Florian Neumann und Volker Neumann. Im Rahmen des Verfahrens sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen mit den laufenden Nummern 194 bis 209 im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 InsO geprüft werden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 04.06.2025. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen eine zu prüfende Forderung bei Gericht eingehen, falls Grund, Betrag oder Rang bestritten werden. Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen sowie die Anmeldungsunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld nieder. Gegen den Beschluss steht jedem Beteiligten, dessen Rechte beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu, der binnen zwei Wochen nach Zustellung bei dem Amtsgericht Krefeld einzulegen ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 25/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 796 eingetragenen Stünings Medien GmbH, Dießemer Bruch 167, 47805 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer, den Herrn Rechtsanwalt Guido Utsch, Steinstr. 20…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 25/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 796 eingetragenen Stünings Medien GmbH, Dießemer Bruch 167, 47805 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer, den Herrn Rechtsanwalt Guido Utsch, Steinstr. 20, 40212 Düsseldorf, den Herrn Rechtsanwalt Holger Rhode, Steinstr. 20, 40212 Düsseldorf, Herrn Florian Neumann, Müller-Brüderlin-Str. 21c, 47803 Krefeld und Herrn Volker Neumann, Gatzenstr. 50 a, 47802 Krefeld
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Geprüft werden soll/en die Forderung/ en lfd. Nr. 194 bis 209.
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 04.06.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 047 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
92 IN 25/20
Amtsgericht Krefeld, 07.05.2025
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