Aufhebung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 738822
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Stuttgart Media GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Königstraße 10 B, 70173 Stuttgart
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 738822
EUID
DEB8534.HRB738822
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
6 IN 1112/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
19.04.2025
Widerspruchsfrist
08.08.2025
Einwendungsfrist Schlusstermin
14.10.2025
Aufhebung
23.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Dienstleistungen im Bereich des Internet und anderer Medien sowie Werbung, insbesondere die Entwicklung von spezifischen Internetanwendungen, Beratung und Konzeption von Webseiten im Internet für Dritte, technische und konzeptionelle Beratung im Vorfeld und im Rahmen von Marketingkampagnen, Design von Webseiten, Computergrafiken und Druckerzeugnissen, die Planung und Durchführung von Werbeveranstaltungen sowie die Leitung und Durchführung von Projekten zur Softwareentwicklung
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stuttgart Media GmbH ist der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Thomas Luger bestellt. Im Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 140.129,37 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 88.052,88 € gegenübersteht. Die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters sind bereits festgesetzt worden. Die Durchführung des Schlusstermins erfolgt im schriftlichen Verfahren. Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sind bis einschließlich 14.10.2025 schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen. Der Vornahme der Schlussverteilung ist zugestimmt.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stuttgart Media GmbH ist beim Amtsgericht Stuttgart anhängig. Der Schuldner wird durch die Geschäftsführer Markus Antecki und Raphael Heilmann vertreten. Im Verfahren ist Rechtsanwalt Thomas Luger als Insolvenzverwalter bestellt. Es wurden mehrere Fristen zur Forderungsanmel…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stuttgart Media GmbH ist beim Amtsgericht Stuttgart anhängig. Der Schuldner wird durch die Geschäftsführer Markus Antecki und Raphael Heilmann vertreten. Im Verfahren ist Rechtsanwalt Thomas Luger als Insolvenzverwalter bestellt. Es wurden mehrere Fristen zur Forderungsanmeldung und zum Widerspruch gegen nachträglich angemeldete Forderungen gesetzt, wobei die letzte bekannte Frist am 08.08.2025 endete. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde der Schlusstermin gemäß § 197 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt, wobei Einwendungen bis zum 14.10.2025 möglich waren. Es steht ein Massebestand von 88.052,88 EUR gegenüber Forderungen in Höhe von 140.129,37 EUR. Das Insolvenzverfahren ist nach Abhalten des Schlusstermins und Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 1112/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Stuttgart Media GmbH, Königstraße 10 B, 70173 Stuttgart,
vertreten durch die Geschäftsführer Markus Antecki und Raphael Heilmann
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 738822
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich…
6 IN 1112/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Stuttgart Media GmbH, Königstraße 10 B, 70173 Stuttgart,
vertreten durch die Geschäftsführer Markus Antecki und Raphael Heilmann
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 738822
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 08.08.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 25.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 1112/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Stuttgart Media GmbH, Königstraße 10 B, 70173 Stuttgart,
vertreten durch die Geschäftsführer Markus Antecki und Raphael Heilmann
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 738822
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstat…
6 IN 1112/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Stuttgart Media GmbH, Königstraße 10 B, 70173 Stuttgart,
vertreten durch die Geschäftsführer Markus Antecki und Raphael Heilmann
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 738822
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Thomas Luger, Mörikestraße 17, 70178 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 04.04.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 97.803,62 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV war in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 23.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 1112/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Stuttgart Media GmbH, Königstraße 10 B, 70173 Stuttgart, vertreten durch die Geschäftsführer Markus Antecki und Raphael Heilmann
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 738822
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schluss…
6 IN 1112/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Stuttgart Media GmbH, Königstraße 10 B, 70173 Stuttgart, vertreten durch die Geschäftsführer Markus Antecki und Raphael Heilmann
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 738822
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 14.10.2025
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Stuttgart erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 140.129,37 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 88.052,88 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 19.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 1112/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Stuttgart Media GmbH, Königstraße 10 B, 70173 Stuttgart, vertreten durch die Geschäftsführer Markus Antecki und Raphael Heilmann
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 738822
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderun…
6 IN 1112/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Stuttgart Media GmbH, Königstraße 10 B, 70173 Stuttgart, vertreten durch die Geschäftsführer Markus Antecki und Raphael Heilmann
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 738822
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 140.129,37 EUR steht ein Betrag von 88.052,88 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 19.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 1112/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Stuttgart Media GmbH, Königstraße 10 B, 70173 Stuttgart,
vertreten durch die Geschäftsführer Markus Antecki und Raphael Heilmann
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 738822
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich…
6 IN 1112/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Stuttgart Media GmbH, Königstraße 10 B, 70173 Stuttgart,
vertreten durch die Geschäftsführer Markus Antecki und Raphael Heilmann
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 738822
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.05.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 08.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 1112/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Stuttgart Media GmbH, Königstraße 10 B, 70173 Stuttgart, vertreten durch die Geschäftsführer Markus Antecki und Raphael Heilmann
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 738822
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird nac…
6 IN 1112/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Stuttgart Media GmbH, Königstraße 10 B, 70173 Stuttgart, vertreten durch die Geschäftsführer Markus Antecki und Raphael Heilmann
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 738822
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 23.07.2026
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