Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRA 3861
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Insolvenzprofil
Styleboom Textilhandels GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Am Kapellhof 22, 47608 Geldern
Handelsregister
Amtsgericht Kleve HRA 3861
EUID
DER1304.HRA3861
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
33 IN 19/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
31.05.2024 , 12:48 Uhr
Ermächtigung vorläufiger Verwalter
23.07.2024 , 11:00 Uhr
Eröffnung
01.08.2024 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
25.09.2024
Berichtstermin
11.10.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
06.11.2024 , 14:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Styleboom Textilhandels GmbH & Co. KG ist am 31.05.2024 durch das Amtsgericht Kleve eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dr. Peter C. Minuth bestellt worden. Mit der Eröffnung sind Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden, darunter die Entziehung der Verfügungsrechte der Schuldnerin über ihr Vermögen, ein Zahlungsverbot an die Schuldnerin sowie die Untersagung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Am 23.07.2024 ist der vorläufige Insolvenzverwalter zusätzlich ermächtigt worden, Verbindlichkeiten zu Lasten der späteren Insolvenzmasse zu begründen. Diese Ermächtigung umfasst monatliche Kosten sowie eine Rückstellung für Kundenretouren für verschiedene Lieferanten und Dienstleister. Der Beschluss vom 31.05.2024 gilt im Übrigen fort.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Styleboom Textilhandels GmbH & Co. KG ist am 01.08.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein von der Schuldnerin gestellter Antrag vom 29.05.2024. Zuvor waren bereits vorläufige Maßnahmen angeordnet worden: Am 31.05.2024 wurde Dr. Pe…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Styleboom Textilhandels GmbH & Co. KG ist am 01.08.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein von der Schuldnerin gestellter Antrag vom 29.05.2024. Zuvor waren bereits vorläufige Maßnahmen angeordnet worden: Am 31.05.2024 wurde Dr. Peter C. Minuth zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und die Verfügungsbefugnis der Schuldnerin eingeschränkt. Am 23.07.2024 wurde der vorläufige Verwalter zusätzlich ermächtigt, bestimmte laufende Verbindlichkeiten zu begründen. Dr. Peter C. Minuth ist nun als Insolvenzverwalter ernannt worden. Gläubiger haben ihre Forderungen bis zum 25.09.2024 anzumelden. Ein Berichtstermin zur Gläubigerversammlung ist für den 11.10.2024 angesetzt, der zugleich der Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen am 06.11.2024 vorbereitet. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 09.10.2024 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 33 IN 19/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRA 3861 eingetragenen Styleboom Textilhandels GmbH & Co. KG, Am Kapellhof 22, 47608 Geldern, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 33 IN 19/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRA 3861 eingetragenen Styleboom Textilhandels GmbH & Co. KG, Am Kapellhof 22, 47608 Geldern, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 11262 eingetragene Styleboom Verwaltungs GmbH, Am Kapellhof 22, 47608 Geldern, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carsten Joachim Patrick Stück,
ist am 31.05.2024, um 12:48 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Peter C. Minuth, Breite Straße 29-31, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
33 IN 19/24
Amtsgericht Kleve, 31.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 33 IN 19/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRA 3861 eingetragenen Styleboom Textilhandels GmbH & Co. KG, Am Kapellhof 22, 47608 Geldern, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 33 IN 19/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRA 3861 eingetragenen Styleboom Textilhandels GmbH & Co. KG, Am Kapellhof 22, 47608 Geldern, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 11262 eingetragene Styleboom Verwaltungs GmbH, Am Kapellhof 22, 47608 Geldern, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carsten Joachim Patrick Stück,
wird heute, am 23.07.2024, um 11:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
Der bereits bestellte vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Peter C. Minuth, Breite Straße 29-31, 40213 Düsseldorf wird gem. § 22 Abs. 2 InsO zusätzlich ermächtigt, Verbindlichkeiten zu Lasten der späteren Insolvenzmasse im Sinne von § 55 Abs. 2 InsO zu begründen für:
Lieferant Monatlichen Kosten
Brutto
1 & 1 Versatel GmbH 2.023,00 €
Andris IT 32.130,00 €
BMW Bank GmbH 714,00 €
D&G Software 5.652,50 €
Datev eG 11.900,00 €
De Lage Landen Leasing GmbH 2.856,00 €
Deutsche Post AG 95.200,00 €
DHL Paket GmbH 119.000,00 €
Dr. Behrens & Schick 1.190,00 €
Findologic 3.332,00 €
in Vouge e.K. 7.140,00 €
Mercedes-Benz Leasing GmbH 2.499,00 €
Nosto 5.950,00 €
online design Werbung & Medien GmbH 17.552,50 €
Peoplefone GmbH 14,28 €
Primus Gebäudedienste GmbH 4.462,88 €
Rajapack 17.850,00 €
Speed4Trade 1.190,00 €
Stadtwerke Geldern 6.307,00 €
Telekom Deutschland GmbH 261,80 €
Trusted Shops 1.785,00 €
Volkswagen Leasing 1.487,50 €
Websale AG 49.980,00 €
Webworks 34.212,50 €
Rückstellung für Ansprüche aus Kundenretouren 475.000,00 €
Im Übrigen gilt der Beschluss vom 31.05.2024 fort.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 21 Abs. 1 Satz 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
33 IN 19/24
Amtsgericht Kleve, 23.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 33 IN 19/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRA 3861 eingetragenen Styleboom Textilhandels GmbH & Co. KG, Am Kapellhof 22, 47608 Geldern, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Kl…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 33 IN 19/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRA 3861 eingetragenen Styleboom Textilhandels GmbH & Co. KG, Am Kapellhof 22, 47608 Geldern, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 11262 eingetragene Styleboom Verwaltungs GmbH, Am Kapellhof 22, 47608 Geldern, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carsten Joachim Patrick Stück,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2024, um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 29.05.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Dr. Peter C. Minuth, Breite Straße 29-31, 40213 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.09.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) ist am
Freitag, 11.10.2024, 10:00 Uhr, Einlass ab 9:15 Uhr
im Gebäude des Amtsgerichts Kleve, Kolpinghaus Kleve, Kolpingstraße 11, 47533 Kleve,
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 06.11.2024, 14:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, 1. Etage, Sitzungssaal D 100.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 09.10.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 105 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
33 IN 19/24
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