Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Dortmund hat am 17.01.2025 um 11:29 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Supremos Musik GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 35094, vorläufige Maßnahmen angeordnet (§§ 21, 22 InsO). Die Schuldnerin ist gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Maya Vieira Silva. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stephan Karl Michels bestellt. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Originalbekanntmachung
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.