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Insolvenzprofil
SW Reifenhandel - Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Kettelerstraße 22, 97424 Schweinfurt
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Schweinfurt HRB 6328
EUID
DED4608V.HRB6328
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 201/20 S-2-5
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Claudio Passerini
Adresse
Via Privata Tarvisio 8, 20125 Milano
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
04.05.2026
Einwendungsfrist
18.05.2026
Einwendungsfrist Schlussverzeichnis
10.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Groß- und Einzelhandel mit Reifen für den Kraftfahrzeugbedarf.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der SW Reifenhandel - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kettelerstraße 22, 97424 Schweinfurt (AG Schweinfurt, HRB 6328), ist der Insolvenzverwalter Claudio Passerini bestellt. Gläubiger nachrangiger Forderungen sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 04.05.2026 anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen können bis zum 18.05.2026 beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main vorgebracht werden. Nach Abschluss der Verwertung der Masse ist die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt worden. Ein Massebestand in Höhe von 430.221,11 € steht zur Verteilung an festgestellte Forderungen in Höhe von 219.577,26 € zur Verfügung. Gläubiger können bis zum 10.08.2026 schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erheben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 201/20 S-2-5: In dem Insolvenzverfahren SW Reifenhandel - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kettelerstraße 22, 97424 Schweinfurt (AG Schweinfurt, HRB 6328),
vertreten durch:
Claudio Passerini, Via Privata Tarvisio 8, 20125 Milano, ITALIEN, (Geschäftsführer), Die Gläubiger nachrangiger Insolvenzforderungen g…
810 IN 201/20 S-2-5: In dem Insolvenzverfahren SW Reifenhandel - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kettelerstraße 22, 97424 Schweinfurt (AG Schweinfurt, HRB 6328),
vertreten durch:
Claudio Passerini, Via Privata Tarvisio 8, 20125 Milano, ITALIEN, (Geschäftsführer), Die Gläubiger nachrangiger Insolvenzforderungen gemäß §§ 39 Abs. 1, 174 Abs. 3 InsO werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 04.05.2026 (§ 28 Abs. 1 Inso analog) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO in EURO anzumelden.
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sind bis zum 18.05.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Gebäude F, Klingerstraße 20, Frankfurt am Main vorzubringen.
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, den 19.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 201/20 S-2-5: In dem Insolvenzverfahren SW Reifenhandel - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kettelerstraße 22, 97424 Schweinfurt (AG Schweinfurt, HRB 6328), vertr. d.: Claudio Passerini, Via Privata Tarvisio 8, 20125 Milano, ITALIEN, (Geschäftsführer), wurden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütun…
810 IN 201/20 S-2-5: In dem Insolvenzverfahren SW Reifenhandel - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kettelerstraße 22, 97424 Schweinfurt (AG Schweinfurt, HRB 6328), vertr. d.: Claudio Passerini, Via Privata Tarvisio 8, 20125 Milano, ITALIEN, (Geschäftsführer), wurden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zustellungsauslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 1.058.318,67 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR XXX, die insbesondere aufgrund der Seitens des Insolvenzverwalters im Bereich Betriebsfortführung, M&A-Prozess, Arbeitnehmerangelegenheiten und Insolvenzgeld, sowie umfangreiche Aus- und Absonderungrechte geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens eine Erhöhung der Regelvergütung um 60% auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR XXX rechtfertigt.
Antragsgemäß sind Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Landgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 18.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 201/20 S-2-5 In dem Insolvenzverfahren SW Reifenhandel - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kettelerstraße 22, 97424 Schweinfurt (AG Schweinfurt, HRB 6328),
vertreten durch:
Claudio Passerini, Via Privata Tarvisio 8, 20125 Milano, ITALIEN, (Geschäftsführer), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussvertei…
810 IN 201/20 S-2-5 In dem Insolvenzverfahren SW Reifenhandel - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kettelerstraße 22, 97424 Schweinfurt (AG Schweinfurt, HRB 6328),
vertreten durch:
Claudio Passerini, Via Privata Tarvisio 8, 20125 Milano, ITALIEN, (Geschäftsführer), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 10.08.2026 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 18.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 810 IN 201/20 S-2-5 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SW Reifenhandel - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kettelerstraße 22, 97424 Schweinfurt, steht ein Massebestand in Höhe von € 430.221,11 zur Verteilung an festgestellten Forderungen in Höhe von € 219.577,26 zur Verfügung. Das Gericht hat die…
Az.: 810 IN 201/20 S-2-5 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SW Reifenhandel - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kettelerstraße 22, 97424 Schweinfurt, steht ein Massebestand in Höhe von € 430.221,11 zur Verteilung an festgestellten Forderungen in Höhe von € 219.577,26 zur Verfügung. Das Gericht hat die Zustimmung erteilt.
Amtsgericht Frankfurt am Main
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