Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Swangolt GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Hauptstraße 95, 67482 Böbingen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Landau in der Pfalz HRB 3483
EUID
DET3304V.HRB3483
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Landau in der Pfalz
Aktenzeichen
3 IN 56/10
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Berthold Bockamp
Adresse
Lessingstr. 24, 69115 Heidelberg
Telefon
06221-60440
E-Mail
Termine & Fristen
Beschlussfassung
10.06.2026
Schlusstermin
10.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Anbau und Vertrieb von landwirtschaftlichen Produkten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Swangolt GmbH ist beim Amtsgericht Landau in der Pfalz anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Berthold Bockamp war zunächst tätig. Das Verfahren ist in der Phase der Schlussverteilung angelangt. Gemäß Beschluss vom 10.06.2026 wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und ein Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt. Dieser Schlusstermin ist auf den 10.08.2026 angesetzt und dient der Überprüfung der Schlussrechnung, der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie der Anhörung hinsichtlich nicht verwertbarer Gegenstände. Der verfügbare Massebestand wird mit 99.866,35 EUR angegeben, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen in Höhe von 2.240.952,53 EUR sind zu berücksichtigen. Die Vergütung des Insolvenzverwalters sowie Auslagen und Umsatzsteuer wurden festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 56/10
10.06.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Swangolt GmbH, Hauptstr. 95, 67482 Böbingen (AG Landau in der Pfalz, HRB 3483),
vertreten durch:
Rainer Speckhardt, Hauptstr. 95, 67482 Böbingen, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte …
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 56/10
10.06.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Swangolt GmbH, Hauptstr. 95, 67482 Böbingen (AG Landau in der Pfalz, HRB 3483),
vertreten durch:
Rainer Speckhardt, Hauptstr. 95, 67482 Böbingen, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters:
Rechtsanwälte ROCHADE, Augustaanlage 32, 68165 Mannheim,
1. Gemäß § 196 Abs. 2 InsO wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und der Schlusstermin im schriftlichen Verfahren durchgeführt (§§ 5 Abs. 2, 196, 197 InsO).
Es wird gemäß §§ 5 Abs. 2, 197 InsO im schriftlichen Verfahren
S c h l u s s t e r m i n zum 10.08.2026 bestimmt.
Er dient zur:
a.) Überprüfung der gelegten Schlussrechnung des Insolvenzverwalters (§ 66 InsO),
b.) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis (§ 188 InsO),
c.) Anhörung hinsichtlich der nicht verwertbaren Gegenstände.
Schlussrechnung einschließlich Kostennote des Insolvenzverwalters und Schlussverzeichnis können beim Amtsgericht - Insolvenzgericht - Landau in der Pfalz eingesehen werden.
Weiterhin können zu a.) - c.) bis zum vorgenannten Zeitpunkt schriftlich Einwendungen erhoben und Stellungnahmen abgegeben werden. Falls bis zum Schlusstermin die Klagefrist des § 189 InsO noch nicht abgelaufen ist, verlängert sich die Frist zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis (Buchst. b) um den entsprechenden Zeitraum.
2. Die Vergütung des Insolvenzverwalters für seine Geschäftsführung wird auf XXX EUR und der ihm zu erstattende Auslagenbetrag auf XXX EUR sowie die zu erstattende Umsatzsteuer (19 %) auf XXX EUR festgesetzt. Es wird gestattet, den festgesetzten Betrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen. Bisher entnommene Vorschüsse sind anzurechnen. Von der Vergütung in Abzug zu bringen sind Beträge in Höhe von XXX EUR
Gründe:
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Diese beträgt XXX EUR. Ausgehend von dieser Berechnungsgrundlage ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV aF eine Regelvergütung in Höhe von XXX EUR. Die Regelvergütung ist im vorliegenden Verfahren angemessen. Anhaltspunkte für ein Zurückbleiben hinter diesem Regelsatz im Rahmen des § 3 Abs. 2 InsVV ergeben sich keine. Von der Vergütung in Abzug zu bringen sind Beträge in Höhe von XXX EUR (Kosten für die vorsorgliche Einreichung der Berufungen, Säumniszuschläge und Bankkosten) die nicht erstattungsfähig sind.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV aF unter Berücksichtigung der Laufzeit des Verfahrens.
Die Erstattung der Umsatzsteuer ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Vergütungsfestsetzung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann die Entscheidung über die Vergütungsfestsetzung mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn diese Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Gegen die Zustimmung zur Schlussverteilung ist die befristete Erinnerung zulässig. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 oder dem Landgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1490017515249-016440272 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 56/10
10.06.2026
In dem Insolvenzverfahren
Swangolt GmbH, Hauptstr. 95, 67482 Böbingen (AG Landau in der Pfalz, HRB 3483),
vertreten durch:
Rainer Speckhardt, Hauptstr. 95, 67482 Böbingen, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters:
Rechts…
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 56/10
10.06.2026
In dem Insolvenzverfahren
Swangolt GmbH, Hauptstr. 95, 67482 Böbingen (AG Landau in der Pfalz, HRB 3483),
vertreten durch:
Rainer Speckhardt, Hauptstr. 95, 67482 Böbingen, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters:
Rechtsanwälte ROCHADE, Augustaanlage 32, 68165 Mannheim,
Die Vergütung, Auslagen und Umsatzsteuer des vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Berthold Bockamp, Lessingstr. 24, 69115 Heidelberg,
werden gem. §§ 21 II 1, 64 InsO wie folgt festgesetzt:
Vergütung XXX €
19 % Umsatzsteuer XXX €
Gesamtbetrag XXX €
Es wird gestattet, den festgesetzten Betrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Es wurde die Mindestvergütung in Ansatz gebracht. Die Mindestvergütung bestimmt sich auch für den vorläufigen Insolvenzverwalter nach § 2 Abs. 2 InsVV. Hinzu kommen die Auslagen gemäß § 8 Abs. 3 InsVV und die Umsatzsteuer.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn diese Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 oder dem Landgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1490017515249-016440272 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Aktenzeichen: 3 IN 56/10
10.06.2026
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der
Swangolt GmbH, Hauptstr. 95, 67482 Böbingen (AG Landau in der Pfalz, HRB 3483),
vertreten durch:
Rainer Speckhardt, Hauptstr. 95, 67482 Böbingen, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters:
Rechtsanwäl…
Aktenzeichen: 3 IN 56/10
10.06.2026
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der
Swangolt GmbH, Hauptstr. 95, 67482 Böbingen (AG Landau in der Pfalz, HRB 3483),
vertreten durch:
Rainer Speckhardt, Hauptstr. 95, 67482 Böbingen, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters:
Rechtsanwälte ROCHADE, Augustaanlage 32, 68165 Mannheim,
Die Vergütung des Insolvenzverwalters für seine Geschäftsführung wird auf XXXX EUR und der ihm zu erstattende Auslagenbetrag auf XXXX EUR sowie die zu erstattende Umsatzsteuer (19 %) auf XXXX EUR festgesetzt. Es wird gestattet, den festgesetzten Betrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen. Bisher entnommene Vorschüsse sind anzurechnen. Von der Vergütung in Abzug zu bringen sind Beträge in Höhe von XXXX EUR
Gründe:
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Diese beträgt XXXX EUR. Ausgehend von dieser Berechnungsgrundlage ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV aF eine Regelvergütung in Höhe von XXXX EUR. Die Regelvergütung ist im vorliegenden Verfahren angemessen. Anhaltspunkte für ein Zurückbleiben hinter diesem Regelsatz im Rahmen des § 3 Abs. 2 InsVV ergeben sich keine. Von der Vergütung in Abzug zu bringen sind Beträge in Höhe von xxxx EUR (Kosten für die vorsorgliche Einreichung der Berufungen, Säumniszuschläge und Bankkosten) die nicht erstattungsfähig sind.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV aF unter Berücksichtigung der Laufzeit des Verfahrens.
Die Erstattung der Umsatzsteuer ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Vergütungsfestsetzung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann die Entscheidung über die Vergütungsfestsetzung mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn diese Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 oder dem Landgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1490017515249-016440272 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Gemäß § 64 Abs. 2 S.2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - Landau in der Pfalz eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Internetveröffentlichung
3 IN 56/10: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Swangolt GmbH, Hauptstr. 95, 67482 Böbingen (AG Landau in der Pfalz, HRB 3483), vertr. d.:Rainer Speckhardt, Hauptstr. 95, 67482 Böbingen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der G…
Internetveröffentlichung
3 IN 56/10: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Swangolt GmbH, Hauptstr. 95, 67482 Böbingen (AG Landau in der Pfalz, HRB 3483), vertr. d.:Rainer Speckhardt, Hauptstr. 95, 67482 Böbingen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Landau in der Pfalz zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Berthold Bockamp, Lessingstr. 24, 69115 Heidelberg, Tel.: 06221-60440, Fax: 06221-604444, Internet: bockamp@walter-rechtsanwaelte.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 99.866,35 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 2.240.952,53 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Landau in der Pfalz, 10.06.2026
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