Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SWH Airporthotel Schönefeld GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 204734
EUID
DEF1103R.HRB204734
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg
Aktenzeichen
3615 IN 3327/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert
Adresse
Berliner Freiheit 2, 10785 Berlin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
16.05.2025 , 14:00 Uhr
Eröffnung
02.10.2025 , 11:30 Uhr
Berichtstermin
14.10.2025
Forderungsanmeldefrist
11.11.2025
Verteilungstermin
25.11.2025 , 09:40 Uhr
Prüfungstermin
16.12.2025 , 09:50 Uhr
Verteilungstermin
19.12.2025 , 09:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SWH Airporthotel Schönefeld GmbH sind verschiedene Verfahrensschritte dokumentiert. Am 16.05.2025 wurde zur Sicherung des Vermögens die Anordnung vorläufiger Maßnahmen getroffen und Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 02.10.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 11.11.2025. Ein Berichtstermin sowie ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Veräußerung des Grundvermögens (Albert-Kiekebierte-Straße 4, Schönefeld) ist für den 14.10.2025 anberaumt. Weitere Termine zur Beschlussfassung über dieselbe Veräußerung wurden auf den 25.11.2025 und den 19.12.2025 festgesetzt. Ein Prüfungstermin findet am 16.12.2025 statt. Am 30.04.2026 hat der Insolvenzverwalter Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 InsO angezeigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3615 IN 3327/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SWH Airporthotel Schönefeld GmbH, Meinekestraße 23, 10719 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Harro Lein und Jan Ossenkop
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 204734
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwa…
3615 IN 3327/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SWH Airporthotel Schönefeld GmbH, Meinekestraße 23, 10719 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Harro Lein und Jan Ossenkop
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 204734
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter am 30.04.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 04.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3615 IN 3327/25
|
In dem Verfahren über den Antrag
SWH Airporthotel Schönefeld GmbH, Meinekestraße 23, 10719 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Harro Lein und Jan Ossenkop
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 204734
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens …
3615 IN 3327/25
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In dem Verfahren über den Antrag
SWH Airporthotel Schönefeld GmbH, Meinekestraße 23, 10719 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Harro Lein und Jan Ossenkop
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 204734
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 16.05.2025 um 14:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Herr Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert
Berliner Freiheit 2, 10785 Berlin
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auf den Namen der Schuldnerin oder auf seinen Namen in der Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter Sonderkonten (gemäß Urteilen des Bundesgerichtshofes vom 07.02.2019, Az. IX ZR 47/18 und vom 24.01.2019, Az. IX ZR 110/17) zu eröffnen und auch über diese Konten zu verfügen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 16.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3615 IN 3327/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SWH Airporthotel Schönefeld GmbH, Meinekestraße 23, 10719 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Harro Lein und Jan Ossenkop
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 204734
Geschäftszeig: Kauf einer Immobilie und …
3615 IN 3327/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SWH Airporthotel Schönefeld GmbH, Meinekestraße 23, 10719 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Harro Lein und Jan Ossenkop
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 204734
Geschäftszeig: Kauf einer Immobilie und Projektentwicklung sowie Vermietung und Weiterverkauf
- Schuldnerin -
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 02.10.2025 um 11.30 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert
Berliner Freiheit 2, 10785 Berlin
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 11.11.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll
vorliegend:
Zustimmung zur Veräußerung des schuldnerischen Grundvermögens, Albert-Kiekebusch-Straße 4, GemeindeSchönefeld, Grundbuch von Waßmansdorf, Amtsgericht Königs Wusterhausen,Blatt 347, Flur 1, Flurstücke, 183, 185, 624, an die BAYCON Grundbesitz GmbH bzw. einen von ihr noch zu benennenden Dritten zu den im Datenblatt Stand 29.September 2025 (einsehbar im Amtsgericht Charlottenburg auf der Geschäftsstelle der Abt. 3615, Raum 206) genannten Konditionen)
InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 14.10.2025, 10:35 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 16.12.2025, 09:50 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 02.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SWH Airporthotel Schönefeld GmbH, Meinekestraße 23, 10719 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Harro Lein und Jan Ossenkop
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 204734
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 13…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SWH Airporthotel Schönefeld GmbH, Meinekestraße 23, 10719 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Harro Lein und Jan Ossenkop
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 204734
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 13.11.2025 beschlossen:
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur Veräußerung des schuldnerischen Grundvermögens, Albert-Kiekebusch-Straße 4, Gemeinde Schönefeld, Grundbuch von Waßmansdorf, Amtsgericht Königs Wusterhausen, Blatt 347, Flur 1, Flurstücke, 183, 185, 624, zu den im Datenblatt - Stand 10. November 2025 - genannten Konditionen
wird bestimmt auf
Dienstag, 25.11.2025, 09:40 Uhr
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 13.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3615 IN 3327/25
Terminsbestimmung
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SWH Airporthotel Schönefeld GmbH, Meinekestraße 23, 10719 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Harro Lein und Jan Ossenkop
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 204734
- Schuldnerin -
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hat …
3615 IN 3327/25
Terminsbestimmung
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SWH Airporthotel Schönefeld GmbH, Meinekestraße 23, 10719 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Harro Lein und Jan Ossenkop
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 204734
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 11.12.2025 beschlossen:
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur Veräußerung des schuldnerischen Grundvermögens, Albert-Kiekebusch-Straße 4, Gemeinde Schönefeld, Grundbuch von Waßmansdorf, Amtsgericht Königs Wusterhausen, Blatt 347, Flur 1, Flurstücke, 183, 185, 624, zu den im Datenblatt - Stand 10. Dezember 2025 - genannten Konditionen
wird bestimmt auf
Freitag, 19.12.2025, 09:30 Uhr
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 11.12.2025
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