Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Syrnatec GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Sulzbacher Straße 52, 71577 Großerlach
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 767730
EUID
DEB8534.HRB767730
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
6 IN 310/20
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Olaf Spiekermann
Adresse
Calwer Straße 23, 70173 Stuttgart
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
06.05.2024
Widerspruchsfrist
13.05.2024
Schlusstermin
23.08.2024
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Konstruktion, Produktion, Handel und Vertrieb von Produkten und Systemen im Bereich des Maschienbaus und der Elektrotechnik. Die Erbringung von Beratungsdienstleistungen im Bereich des Maschinenbaus und der Elektrotechnik. Das Halten von Unternehmensbeteiligungen in den vorgenannten Geschäftsbereichen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Syrnatec GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Olaf Spiekermann ist bestellt. Im Verlauf des Verfahrens wurden Forderungen angemeldet und geprüft. Nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen wurden im schriftlichen Verfahren geprüft; die Widerspruchsfrist endete am 13.05.2024. Der Insolvenzverwalter hat seine Vergütung und Auslagen für das Eröffnungsverfahren sowie für die Hauptverwaltung beantragt und festsetzen lassen. Die Berechnungsgrundlagen wurden angepasst. Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgen im schriftlichen Verfahren. Die Frist zur Einreichung von Widersprüchen und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis endete am 23.08.2024. Es wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Für festgestellte Forderungen in Höhe von 106.415,79 EUR steht ein Massebestand von 700,00 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Syrnatec GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Olaf Spiekermann ist bestellt. Im Laufe des Verfahrens wurden verschiedene Anträge auf Festsetzung der Vergütung und Auslagen des Verwalters gestellt und entschieden, wobei die Berechnungsgrundlagen t…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Syrnatec GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Olaf Spiekermann ist bestellt. Im Laufe des Verfahrens wurden verschiedene Anträge auf Festsetzung der Vergütung und Auslagen des Verwalters gestellt und entschieden, wobei die Berechnungsgrundlagen teilweise nachträglich angepasst wurden. Es wurden Forderungen angemeldet und geprüft. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, widersprüchlichen Forderungen zu widersprechen. Das Verfahren befindet sich im Endstadium. Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgen im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten hatten bis zum 23.08.2024 Gelegenheit, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung vorzulegen. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt. Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 106.415,79 EUR steht ein Betrag von 700,00 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Syrnatec GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Olaf Spiekermann ist bestellt. Im Laufe des Verfahrens wurden verschiedene Anträge auf Festsetzung der Vergütung und Auslagen des Verwalters gestellt und entschieden, wobei die Berechnungsgrundlagen t…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Syrnatec GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Olaf Spiekermann ist bestellt. Im Laufe des Verfahrens wurden verschiedene Anträge auf Festsetzung der Vergütung und Auslagen des Verwalters gestellt und entschieden, wobei die Berechnungsgrundlagen teilweise nachträglich angepasst wurden. Es erfolgten Forderungsanmeldungen, deren Prüfung im schriftlichen Verfahren durchzuführen war. Die Frist zum Widerspruch gegen Forderungsanmeldungen endete am 13.05.2024. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde der Schlusstermin gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Frist zur Einreichung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung endete am 23.08.2024. Die Schlussanhörung ersetzt den eigentlichen Schlusstermin. Es sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 106.415,79 EUR festgestellt worden. Dem steht ein Massebestand von 25.335,23 EUR abzüglich Massekosten und weiterer Masseverbindlichkeiten gegenüber. Für die festgestellten Forderungen steht ein Betrag von 700,00 EUR zur Verteilung zur Verfügung. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Syrnatec GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Olaf Spiekermann ist bestellt. Im Verlauf des Verfahrens wurden Forderungen angemeldet und geprüft. Nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen wurden im schriftlichen Verfahren geprüft;…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Syrnatec GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Olaf Spiekermann ist bestellt. Im Verlauf des Verfahrens wurden Forderungen angemeldet und geprüft. Nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen wurden im schriftlichen Verfahren geprüft; die Widerspruchsfrist endete am 13.05.2024. Der Insolvenzverwalter hat seine Vergütung und Auslagen für das Eröffnungsverfahren sowie für die Hauptverwaltung beantragt und festsetzen lassen. Die Berechnungsgrundlagen wurden dabei angepasst. Im schriftlichen Verfahren wurde der Schlusstermin gemäß § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen durchgeführt. Die Frist zur Einreichung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung endete am 23.08.2024. Es wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Für festgestellte Forderungen in Höhe von 106.415,79 EUR steht ein Massebestand von 25.335,23 EUR abzüglich Massekosten zur Verfügung, wovon 700,00 EUR zur Verteilung bereitstehen.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Syrnatec GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Olaf Spiekermann ist bestellt. Im Verlauf des Verfahrens wurden Vergütungsanträge des Verwalters für die Tätigkeit im Eröffnungsverfahren und für das Hauptverfahren gestellt und festgesetzt. Die Prüfu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Syrnatec GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Olaf Spiekermann ist bestellt. Im Verlauf des Verfahrens wurden Vergütungsanträge des Verwalters für die Tätigkeit im Eröffnungsverfahren und für das Hauptverfahren gestellt und festgesetzt. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen erfolgte im schriftlichen Verfahren. Die Frist zum Widerspruch gegen Forderungsanmeldungen endete am 13.05.2024. Im schriftlichen Schlusstermin gem. § 197 InsO wurden Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung bis zum 23.08.2024 entgegengenommen. Die Schlussanhörung ersetzt den eigentlichen Schlusstermin. Es sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 106.415,79 EUR festgestellt worden. Dem steht ein Massebestand von 25.335,23 EUR abzüglich Massekosten und weiterer Masseverbindlichkeiten gegenüber. Für die festgestellten Forderungen steht ein Betrag von 700,00 EUR zur Verteilung zur Verfügung. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 310/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Syrnatec GmbH, Sulzbacher Str. 52, 71577 Großerlach, vertreten durch d. Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 767730
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 06.05.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforder…
6 IN 310/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Syrnatec GmbH, Sulzbacher Str. 52, 71577 Großerlach, vertreten durch d. Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 767730
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 06.05.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.05.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 12.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 310/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Syrnatec GmbH, Sulzbacher Str. 52, 71577 Großerlach, vertreten durch d. Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 767730
- Schuldnerin -
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6 IN 310/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Syrnatec GmbH, Sulzbacher Str. 52, 71577 Großerlach, vertreten durch d. Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 767730
- Schuldnerin -
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Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Dem Antrag liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von 52.502,04 EUR zugrunde. Es werden weder Zuschläge noch Abschläge auf die Vergütung geltend gemacht.
Es wird ferner die Auslagenpauschale mit 30 % der Regelvergütung sowie Zustellauslagen für 45 Zustellungen zu je 2,80 EUR zur Festsetzung beantragt.
Der Antrag kann innerhalb von zwei Wochen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ludwigsburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 03.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 310/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Syrnatec GmbH, Sulzbacher Str. 52, 71577 Großerlach, vertreten durch d. Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 767730
- Schuldnerin -
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6 IN 310/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Syrnatec GmbH, Sulzbacher Str. 52, 71577 Großerlach, vertreten durch d. Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 767730
- Schuldnerin -
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Der vorläufige Insolvenzverwalter hat in Abänderung des Vergütungsbeschlusses vom
21.09.2021 die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für die Tätigkeit im Eröffnungsverfahren beantragt, weil die tatsächliche Berechnungsgrundlage die ursprünglich angenommene Berechnungsgrundlage um mehr als 20% überschreitet.
Dem Antrag liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von 41.190,40 EUR zugrunde.
Wie in der Festsetzung vom 21.09.2021 werden weder Zuschläge noch Abschläge auf die Vergütung geltend gemacht.
Es wird ferner die Auslagenpauschale mit 250,00 EUR je angefangenen Monat beantragt.
Der Antrag kann innerhalb von zwei Wochen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ludwigsburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 03.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 310/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Syrnatec GmbH, Sulzbacher Str. 52, 71577 Großerlach, vertreten durch d. Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 767730
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich an…
6 IN 310/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Syrnatec GmbH, Sulzbacher Str. 52, 71577 Großerlach, vertreten durch d. Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 767730
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 23.08.2024
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Ludwigsburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 106.415,79 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 25.335,23 € abzüglich Massekosten und weiterer Masseverbindlichkeiten gegenübersteht.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung, das Schlussverzeichnis und etwaige weitere Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 24.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 310/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Syrnatec GmbH, Sulzbacher Str. 52, 71577 Großerlach, vertreten durch d. Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 767730
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Olaf…
6 IN 310/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Syrnatec GmbH, Sulzbacher Str. 52, 71577 Großerlach, vertreten durch d. Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 767730
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, Calwer Straße 23, 70173 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 29.05.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 52.193,79 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz um -10 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 29.05.2024 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz um -10 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Portokosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 24.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 310/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Syrnatec GmbH, Sulzbacher Str. 52, 71577 Großerlach, vertreten durch d. Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 767730
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 106.415,79 EUR steht ein Betrag von 700,0…
6 IN 310/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Syrnatec GmbH, Sulzbacher Str. 52, 71577 Großerlach, vertreten durch d. Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 767730
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 106.415,79 EUR steht ein Betrag von 700,00 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 24.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 310/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Syrnatec GmbH, Sulzbacher Str. 52, 71577 Großerlach, vertreten durch d. Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 767730
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Recht…
6 IN 310/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Syrnatec GmbH, Sulzbacher Str. 52, 71577 Großerlach, vertreten durch d. Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 767730
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, Calwer Straße 23, 70173 Stuttgart, für die Tätigkeit im Eröffnungsverfahren werden in Abänderung des Beschlusses vom 21.09.2021 gemäß § 63 Abs. 3 Satz 4 InsO wie folgt festgesetzt: Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurde die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen jeweils zuzüglich 19 % Umsatzsteuer und abzüglich der früheren Festsetzung vom 21.09.2021.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden mit Beschluss vom 21.09.2021 einschließlich Mehrwertsteuer auf insgesamt 3.777,06 EUR festgesetzt.
Die Festsetzung erfolgte gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 31.08.2021. Hierbei wurde von einer Berechnungsgrundlage von 29.160,00 EUR ausgegangen.
Nach Vorlage der Schlussunterlagen wurde festgestellt, dass die Berechnungsgrundlage auf 41.190,40 EUR zu erhöhen ist, sodass der Beschluss vom 21.09.2021 gemäß § 63 Abs. 3 Satz 4 InsO auf Antrag des vorläufigen Verwalters vom 29.05.2024 zu ändern ist.
Entsprechend ist die Regelvergütung nun gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.Die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden mit Beschluss vom 21.09.2021 einschließlich Mehrwertsteuer auf insgesamt 3.777,06 EUR festgesetzt.Die Festsetzung erfolgte gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 31.08.2021. Hierbei wurde von einer Berechnungsgrundlage von 29.160,00 EUR ausgegangen. Nach Vorlage der Schlussunterlagen wurde festgestellt, dass die Berechnungsgrundlage auf 41.190,40 EUR zu erhöhen ist, sodass der Beschluss vom 21.09.2021 gemäß § 63 Abs. 3 Satz 4 InsO auf Antrag des vorläufigen Verwalters vom 29.05.2024 zu ändern ist.Entsprechend ist die Regelvergütung nun gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von 3.511,90 EUR festzusetzen.Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 24.06.2024
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