Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SZ Wassenberg Heinsberger Straße GmbH vertr. d. d. GF
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 205965
EUID
DEP2408.HRB205965
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
55 IN 57/25
Phase
Antragsverfahren
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
25.02.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SZ Wassenberg Heinsberger Straße GmbH ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 25.02.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Das Verfahren ist damit im Antragsverfahren beendet, da keine Masse zur Deckung der Kosten vorhanden ist. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Hildesheim eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
55 IN 57/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SZ Wassenberg Heinsberger Straße GmbH vertr. d. d. GF, Käthe-Paulus-Straße 2 a, 31157 Sarstedt, vertr. d.: Werner Ströer, Gerhart-Hauptmann-Straße 10, 31137 Hildesheim, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 25.02.2…
55 IN 57/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SZ Wassenberg Heinsberger Straße GmbH vertr. d. d. GF, Käthe-Paulus-Straße 2 a, 31157 Sarstedt, vertr. d.: Werner Ströer, Gerhart-Hauptmann-Straße 10, 31137 Hildesheim, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 25.02.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hildesheim eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hildesheim an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 25.02.2026
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