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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Köln hat am 05.02.2025 um 07:55 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der T-Car GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 90643, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die T-Car GmbH betreibt den Fahrzeughandel sowie den Handel mit Kfz-Ersatzteilen und wird gesetzlich durch Geschäftsführer Herrn Carsten Tollkamp vertreten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Neu bestellt worden. Mit dieser Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten.
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