Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Tagespflege Sonnenlicht GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Am Schilfpark 12 a, 21029 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 179755
EUID
DEK1101.HRB179755
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67h IN 111/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stephan Münzel
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Moorfurthweg 11, 22301 Hamburg
Telefon
040 - 650 52 59 - 0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
20.04.2026 , 14:35 Uhr
Aufhebung
11.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Teilstationäre Pflegeeinrichtung für Senioren und Pflegebedürftige.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Tagespflege Sonnenlicht GmbH ist am 20.04.2026 um 14:35 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stephan Münzel bestellt worden. Der Beschluss über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen vom 20.0_4.2026 ist am 11.06.2026 wieder aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 111/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Tagespflege Sonnenlicht GmbH, Die Teilstationäre Pflegeeinrichtung für Senioren und Pflegebedürftige, Am Schilfpark 12a, 21029 Hamburg (AG Hamburg, HRB 179755), vertr. d.: 1. Nicole Tonkih (Geschäftsführerin), 2. Oxa…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 111/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Tagespflege Sonnenlicht GmbH, Die Teilstationäre Pflegeeinrichtung für Senioren und Pflegebedürftige, Am Schilfpark 12a, 21029 Hamburg (AG Hamburg, HRB 179755), vertr. d.: 1. Nicole Tonkih (Geschäftsführerin), 2. Oxana Tonkih (Geschäftsführerin),
ist am 20.4.2026 um 14.35 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stephan Münzel, Moorfurthweg 11, 22301 Hamburg, Tel.: 040 - 650 52 59 - 0 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
67h IN 111/26
Amtsgericht Hamburg, 20.04.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch an Verfahrensbeteiligte in Papierform.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
67h IN 111/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Tagespflege Sonnenlicht GmbH, Die Teilstationäre Pflegeeinrichtung für Senioren und Pflegebedürftige, Am Schilfpark 12a, 21029 Hamburg (AG Hamburg, HRB 179755), vertr. d.: 1. Nicole Tonkih, (Geschäftsführerin), 2. Oxana Tonkih (Geschäftsführerin),
w…
67h IN 111/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Tagespflege Sonnenlicht GmbH, Die Teilstationäre Pflegeeinrichtung für Senioren und Pflegebedürftige, Am Schilfpark 12a, 21029 Hamburg (AG Hamburg, HRB 179755), vertr. d.: 1. Nicole Tonkih, (Geschäftsführerin), 2. Oxana Tonkih (Geschäftsführerin),
wurde der Beschluss vom 20.04.2026 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am 11.06.2026 aufgehoben.
Die Verfügungsbefugnis d. vorläufig. Insolvenzverwalt. über das von ihm verwaltete schuldnerische Vermögen bleibt bestehen, soweit sie zur Erfüllung seiner Pflichten nach § 25 Abs. 2 InsO erforderlich ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hamburg, 11.06.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.