Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Tao of Defence Stellingen UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hamburg
Adresse
Ruhrstraße 107, 22761 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 186214
EUID
DEK1101.HRB186214
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67h IN 255/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
10.09.2025 , 14:44 Uhr
Eröffnung
18.11.2025 , 17:36 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.01.2026
Stichtag Berichts- und Prüfungstermin
16.02.2026
Anzeige Masseunzulänglichkeit
07.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb einer Schule für Selbstverteidigung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tao of Defence Stellingen UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Hamburg ist am 18.11.2025 eröffnet worden. Zuvor wurden am 10.09.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Benjamin Keramati als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Der Insolvenzverwalter ist nunmehr bestellt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 16.01.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 16.02.2026.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tao of Defence Stellingen UG (haftungsbeschränkt) wurde am 10.09.2025 durch Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet und Rechtsanwalt Benjamin Keramati zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 18.11.2025 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Über…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tao of Defence Stellingen UG (haftungsbeschränkt) wurde am 10.09.2025 durch Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet und Rechtsanwalt Benjamin Keramati zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 18.11.2025 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Gläubigerforderungen sind bis zum 16.01.2026 anzumelden, der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 16.02.2026. Am 07.07.2026 hat der Insolvenzverwalter die Anzeige der Masseunzulänglichkeit bei Gericht eingereicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 255/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 186214 eingetragenen Tao of Defence Stellingen UG (haftungsbeschränkt), Ruhrstraße 107, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Zeis…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 255/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 186214 eingetragenen Tao of Defence Stellingen UG (haftungsbeschränkt), Ruhrstraße 107, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Zeiske,
Geschäftszweig: Der Betrieb einer Schule für Selbstverteidigung
ist am 10.09.2025, um 14:44 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Benjamin Keramati, Drehbahn 9, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67h IN 255/25
Amtsgericht Hamburg, 10.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 255/25
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 186214 eingetragenen Tao of Defence Stellingen UG (haftungsbeschränkt), Ruhrstraße 107, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Zeiske,
Geschäftszweig: Der Betrieb eine…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 255/25
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 186214 eingetragenen Tao of Defence Stellingen UG (haftungsbeschränkt), Ruhrstraße 107, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Zeiske,
Geschäftszweig: Der Betrieb einer Schule für Selbstverteidigung.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 18.11.2025, um 17:36 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Benjamin Keramati, Drehbahn 9, 20354 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.01.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 16.02.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert.
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 26.01.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
67h IN 255/25
Amtsgericht Hamburg, 18.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 255/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 186214 eingetragenen Tao of Defence Stellingen UG (haftungsbeschränkt), Ruhrstraße 107, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Zeiske,
ist am…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 255/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 186214 eingetragenen Tao of Defence Stellingen UG (haftungsbeschränkt), Ruhrstraße 107, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Zeiske,
ist am 07.07.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
67h IN 255/25
Amtsgericht Hamburg, 08.07.2026
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