Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Taxi A.M. GmbH & Co. KG ist der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ralph Bünning bestellt. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wurde am 17.01.2024 festgesetzt. Im weiteren Verlauf wurde die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters zur Einsicht niedergelegt, wobei die Anhörung der Beteiligten für den 29.02.2024 angesetzt ist. Die Masse reicht voraussichtlich zur vollständigen Befriedigung der Forderungen der Massegläubiger und der Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO aus, sodass eventuell Zahlungen auf nachrangige Forderungen gemäß § 39 InsO geleistet werden können. Gläubiger nachrangiger Forderungen sind aufgefordert, diese bis zum 26.06.2025 anzumelden. Die Prüfung der angemeldeten nachrangigen Forderungen findet am 11.08.2025 statt. Eine Abschlagsverteilung ist beabsichtigt; das Verteilungsverzeichnis wurde zur Einsicht niedergelegt. Der verfügbare Massebestand beträgt 260.682,27 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 17.01.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 524 IN 23/21
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Taxi A.M. GmbH & Co. KG, Duckwitzstraße 78, 28199 Bremen (AG Bremen, HRA 26856 HB),
vertreten durch:
1. A.M. Veranstaltungs- und Service GmbH, Duckwitzstraße…
Amtsgericht Bremen 17.01.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 524 IN 23/21
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Taxi A.M. GmbH & Co. KG, Duckwitzstraße 78, 28199 Bremen (AG Bremen, HRA 26856 HB),
vertreten durch:
1. A.M. Veranstaltungs- und Service GmbH, Duckwitzstraße 78, 28199 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Malte Weitz, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Ralf Stempel, Universitätsallee 5, 28359 Bremen,
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ralph Bünning festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
I.
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich nach dem Wert der während der vorläufigen Insolvenzverwaltung verwalteten Vermögensmasse einschließlich der mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenstände, wenn sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hatte.
II.
Als Berechnungsgrundlage ergibt sich demgemäß ein Betrag i. H. v. € 544.888,87. Der Regelsatz der Insolvenzverwaltervergütung (= Berechnungswert) gem. §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 2 Abs. 1 InsVV beträgt € *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt).
Die vom vorläufigen Insolvenzverwalter angegebene Berechnungsrundlage i. H. v. € 544.946,91 wurde aufgrund einer Doppelbuchung in Höhe von € 58,04 gemindert.
III.
Im Normalfall erhält der vorläufige Insolvenzverwalter 25 % des Berechnungswertes, § 63 Abs.3 InsO. Hier wurden gemäß §§ 10, 3 Abs. 1 InsVV zusätzlich Zuschläge von insgesamt 131,61% geltend gemacht, die für angemessen erachtet werden, und zwar in Höhe von:
-41,61% für die Betriebsfortführung über einen Zeitraum von vier Monaten mit bis zu 43 Mitarbeitern. Erheblicher Mehraufwand erfolgte hier insbesondere durch die uneingeschränkte Aufrechterhaltung des operativen Geschäftsbetriebs, die Erschwernisse hinsichtlich der Lieferanten- und Kundenbeziehungen, des betrieblichen Rechnungswesens, sowie der Fortführungsfinanzierung. Ein masseerhöhender Überschuss wurde in Höhe von € 171.267,36 erzielt.
Der vom vorläufigen Insolvenzverwalter für diese Tätigkeit nach Vornahme einer Vergleichsberechnung in Ansatz gebrachte Zuschlag erscheint angemessen.
-15% für umfassende Tätigkeiten im Arbeitnehmerbereich, insbesondere der Insolvenzgeldvorfinanzierung über einen Zeitraum von drei Monaten.
-75% für den Mehraufwand im Rahmen der übertragenen Sanierung. Der vorläufige Insolvenzverwalter initiierte und begleitete die vorbereitende Übertragung des Geschäftsbetriebs. Hieraus wurden Verhandlungen über eine Übernahme mit verschiedenen Interessenten geführt, welche erfolgreich abgeschlossen werden konnten. Besondere Erschwernis erfolgte aufgrund spezieller behördlicher Genehmigungsverfahren hinsichtlich des Taxigewerbes. Der hier geltend gemachte Zuschlag erscheint angesichts der dargelegten Mehrbelastung des vorläufigen Insolvenzverwalters als angemessen.
Auf die Ausführungen des vorläufigen Insolvenzverwalters in seinem Vergütungsantrag vom 20.01.2023 wird insoweit Bezug genommen.
Im Rahmen der Gesamtbetrachtung werden die geltend gemachten Zuschläge unter Einbeziehung vergütungsrechtlicher Delegationen für die geleisteten Tätigkeiten des vorläufigen Insolvenzverwalters als angemessen erachtet.
Nach seiner Wahl kann der vorläufige Insolvenzverwalter gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz von 15 % der Vergütung geltend machen, höchstens jedoch € 350,00 je angefangenen Monat der Dauer der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Die Auslagen wurden richtig berechnet.
Die Vergütung war ebenso wie die Auslagen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer (§§ 10, 7 InsVV) antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Insolvenzverwalter, der Schuldnerin und jedem Insolvenzgläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
524 IN 23/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Taxi A.M. GmbH & Co. KG, Duckwitzstraße 78, 28199 Bremen (AG Bremen, HRA 26856 HB), vertr. d.: 1. A.M. Veranstaltungs- und Service GmbH, Duckwitzstraße 78, 28199 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Malte Weitz, (Geschäftsführer), …
524 IN 23/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Taxi A.M. GmbH & Co. KG, Duckwitzstraße 78, 28199 Bremen (AG Bremen, HRA 26856 HB), vertr. d.: 1. A.M. Veranstaltungs- und Service GmbH, Duckwitzstraße 78, 28199 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Malte Weitz, (Geschäftsführer), liegt die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ralph Bünning zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) aus. Die Anhörung der Verfahrensbeteiligten erfolgt im schriftlichen Verfahren am 29.02.2024. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters zu erheben.
Amtsgericht Bremen, 17.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
524 IN 23/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Taxi A.M. GmbH & Co. KG, Duckwitzstraße 78, 28199 Bremen (AG Bremen, HRA 26856 HB), vertr. d.: 1. A.M. Veranstaltungs- und Service GmbH, Duckwitzstraße 78, 28199 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Malte Weitz, (Geschäftsführer), …
524 IN 23/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Taxi A.M. GmbH & Co. KG, Duckwitzstraße 78, 28199 Bremen (AG Bremen, HRA 26856 HB), vertr. d.: 1. A.M. Veranstaltungs- und Service GmbH, Duckwitzstraße 78, 28199 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Malte Weitz, (Geschäftsführer), reicht die Masse voraussichtlich zur vollständigen Befriedigung der Forderungen der Massegläubiger und der Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO aus. Es könnten daher eventuell Zahlungen auf nachrangige Forderungen gemäß § 39 InsO geleistet werden.
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen nach § 39 InsO werden deshalb aufgefordert, diese Forderungen bei dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Ralph Bünning, Domshof 18-20, 28195 Bremen, Tel.: 0421/3686-0, Fax: 0421/3686-100, Internet: www.schultze-braun.de, schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 26.06.2025 anzumelden.
Die angemeldeten nachrangigen Forderungen werden im schriftlichen Verfahren am 11.08.2025 geprüft. Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem Termin vorliegen.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungen sind 4 Wochen vor dem Prüfungstermin zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen, niedergelegt.
Amtsgericht Bremen, 19.05.2025
Originalbekanntmachung
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524 IN 23/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Taxi A.M. GmbH & Co. KG, Duckwitzstraße 78, 28199 Bremen (AG Bremen, HRA 26856 HB), vertr. d.: 1. A.M. Veranstaltungs- und Service GmbH, Duckwitzstraße 78, 28199 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Malte Weitz, (Geschäftsführer), …
524 IN 23/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Taxi A.M. GmbH & Co. KG, Duckwitzstraße 78, 28199 Bremen (AG Bremen, HRA 26856 HB), vertr. d.: 1. A.M. Veranstaltungs- und Service GmbH, Duckwitzstraße 78, 28199 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Malte Weitz, (Geschäftsführer), soll eine Abschlagsverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ralph Bünning, Domshof 18-20, 28195 Bremen, Tel.: 0421/3686-0, Fax: 0421/3686-100, Internet: www.schultze-braun.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 260.682,27 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 260.682,27 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bremen, 04.02.2025
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