Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 3402
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Taxi Gundo Strobel GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Polsumer Str. 96, 45896 Gelsenkirchen
Handelsregister
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 3402
EUID
DER2507.HRB3402
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
165 IN 95/22
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Dirk Strobel
Adresse
Hechelstr. 43, 45896 Gelsenkirchen
Termine & Fristen
Prüfungstermin
28.05.2024
Prüfungstermin
02.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
ist die Durchführung von Personentransporten und Krankentransporten. Im Rahmen dieses Gesellschaftszwecks ist die Gesellschaft berechtigt, sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu beteiligen, für diese Geschäfte zu führen, Unternehmen zu erwerben oder Zweigniederlassungen zu errichten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Taxi Gundo Strobel GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Essen hat in zwei Beschlüssen die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Im ersten Beschluss vom 11.04.2024 wurde ein Prüfungsstichtag für den 28.05.2024 festgesetzt, an dem ein schriftlicher Widerspruch gegen die Forderungen eingelegt werden musste. Im zweiten, späteren Beschluss vom 22.12.2025 wurde ein neuer Prüfungsstichtag für den 02.02.2026 bestimmt, bis zu dem Widersprüche gegen nach dem Ablauf der ursprünglichen Anmeldefrist angemeldete Forderungen eingebracht werden können. Die Tabelle der zu prüfenden Forderungen und die Urkunden liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts nieder. Gegen die Beschlüsse steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung offen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 95/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 3402 eingetragenen Taxi Gundo Strobel GmbH, Polsumer Str. 94-96, 45896 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Strobel, Hechelstr. 43…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 95/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 3402 eingetragenen Taxi Gundo Strobel GmbH, Polsumer Str. 94-96, 45896 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Strobel, Hechelstr. 43, 45896 Gelsenkirchen
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.02.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Essen, Zimmer Nr. 166 niedergelegt.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 166 eingesehen werden.
165 IN 95/22
Amtsgericht Essen, 22.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 95/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 3402 eingetragenen Taxi Gundo Strobel GmbH, Polsumer Str. 94-96, 45896 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Strobel, Hechelstr. 43…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 95/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 3402 eingetragenen Taxi Gundo Strobel GmbH, Polsumer Str. 94-96, 45896 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Strobel, Hechelstr. 43, 45896 Gelsenkirchen
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 28.05.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 63 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
165 IN 95/22
Amtsgericht Essen, 11.04.2024
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