Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
TB Michel GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Naunhofer Landstraße 4-6, 04288 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 30801
EUID
DEU1308.HRB30801
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
403 IN 1823/21
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Roland Michel
Rolle
Geschäftsführer (Vertretungsberechtigter)
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
26.06.2025
Stellungnahmefrist
20.08.2025
Gegenstand des Unternehmens
die Erbringung von Baugeschäften, insbesondere Ladeninnenausbau, Trockenbau und Generalunternehmerleistung. Erlaubnispflichtige Geschäfte werden nicht wahrgenommen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TB Michel GmbH ist beim Amtsgericht Leipzig anhängig. Das Gericht hat die weitere Vergütung des Insolvenzverwalters am 18.12.2025 sowie die Vergütung am 01.07.2025 festgesetzt. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren wurde angeordnet; Gläubigern steht bis zum 26.06.2025 die Gelegenheit, widerspruch einzureichen. Zudem wird die abschließende Gläubigerversammlung vor Einstellung des Verfahrens nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit sowie das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Insolvenzgläubiger haben ihre Stellungnahmen zur Schlussrechnung, zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis bis zum 20.08.2025 beim Gericht einzureichen. Der Insolvenzverwalter erklärt, dass Forderungen in Höhe von 145.529,50 EUR zu berücksichtigen sind, jedoch keine Masse zur Verteilung steht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1823/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TB Michel GmbH, Naunhofer Landstraße 4-6, 04288 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 30801
vertreten durch den Geschäftsführer Roland Michel
- wurde die weitere Vergütung des Insolvenzverwalters am 18.12.20…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1823/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TB Michel GmbH, Naunhofer Landstraße 4-6, 04288 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 30801
vertreten durch den Geschäftsführer Roland Michel
- wurde die weitere Vergütung des Insolvenzverwalters am 18.12.2025 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1823/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TB Michel GmbH, Naunhofer Landstraße 4-6, 04288 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 30801
vertreten durch den Geschäftsführer Roland Michel
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen In…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1823/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TB Michel GmbH, Naunhofer Landstraße 4-6, 04288 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 30801
vertreten durch den Geschäftsführer Roland Michel
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 26.06.2025 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1823/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TB Michel GmbH, Naunhofer Landstraße 4-6, 04288 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 30801
vertreten durch den Geschäftsführer Roland Michel
- wird die abschließende Gläubigerversammlung vor Einstellung nac…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1823/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TB Michel GmbH, Naunhofer Landstraße 4-6, 04288 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 30801
vertreten durch den Geschäftsführer Roland Michel
- wird die abschließende Gläubigerversammlung vor Einstellung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 20.08.2025 beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Verteilung gemäß Schlussverzeichnis zu berücksichtigen sind Forderungen von 145.529,50 EUR. Zur Verteilung steht keine Masse zur Verfügung."
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1823/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TB Michel GmbH, Naunhofer Landstraße 4-6, 04288 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 30801
vertreten durch den Geschäftsführer Roland Michel
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 01.07.2025 festg…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1823/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TB Michel GmbH, Naunhofer Landstraße 4-6, 04288 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 30801
vertreten durch den Geschäftsführer Roland Michel
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 01.07.2025 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1823/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TB Michel GmbH, Naunhofer Landstraße 4-6, 04288 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 30801
vertreten durch den Geschäftsführer Roland Michel
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 03.07.2026 gemäß § 211 In…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1823/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TB Michel GmbH, Naunhofer Landstraße 4-6, 04288 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 30801
vertreten durch den Geschäftsführer Roland Michel
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 03.07.2026 gemäß § 211 InsO nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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